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Auslandskrankenversicherung online abschließen: Einfach machen.

Auslandskrankenversicherung online abschließen: Einfach machen.

Der Onlineabschluss der Auslandskrankenversicherung wurde überarbeitet. Bisherige Exklusivlinks sind deshalb nicht mehr gültig und müssen neu beantragt werden.

Welche Änderungen wurden vorgenommen?

Die Auslandskrankenversicherung wurde inhaltlich und optisch den anderen Onlineabschlüssen angeglichen. Dabei wurde auch der Link zur Auslandskrankenversicherung geändert. 
Im Prozess wurde die Bestätigungsmail eingeführt.

Wie funktioniert die Bestätigungsmail?

Der Abschluss der Auslandskrankenversicherung muss nun vom Kunden/Interessenten bestätigt werden. Der Interessent/Kunde erhält dabei einen Bestätigungslink per Mail, den er klicken muss. Erst dann wird der Abschluss bestätigt und der Kunde erhält seine Police. Der Link ist 48 Stunden gültig.

Kann ein neuer Bestätigungslink angefordert werden?

Wenn der Link nach 48 Stunden nicht angeklickt wurde, verliert der Antrag seine Gültigkeit. Besteht weiterhin der Wunsch nach einem Abschluss, müssen die Daten erneut eingegeben werden.

Wie wird ein Exklusivlink erstellt?

Sie können den neuen Exklusivlink über ein Bestellformular beantragen. Hierzu müssen die Nutzungsbedingungen bestätigt werden. Das ausgefüllte und (digital) unterschriebene Formular senden Sie bitte an vertriebssysteme@sdk.de. Der neue Exklusivlink wird von der Abteilung Vertriebsservice und -Prozesse angelegt und direkt an Ihre angegebene E-Mail-Adresse versendet..

Welche Vorteile hat der Exklusivlink?

Mittels eines individuellen Exklusivlinks können Sie als Vermittler eindeutig identifiziert werden. Damit können Courtage, Bestand und Produktion entsprechend den geltenden Vereinbarungen zugewiesen werden. Sollten Sie einmal nicht mehr mit der SDK zusammenarbeiten, wird der Exklusivlink deaktiviert.

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