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Beitragsanpassung 2022: Beitragsgarantien und Übertragungswerte für Vollversicherte

Beitragsanpassung 2022: Beitragsgarantien und Übertragungswerte für Vollversicherte

Glänzende Aussichten für den Vertrieb: In nahezu allen, für den Neuzugang relevanten Tarifen wird es 2022 keine Beitragsanpassung geben. Die Beiträge bleiben also stabil. Wir dokumentieren dies für die Vertriebsunterstützung mit Beitragsgarantien in Urkundenform.

Exklusiv für Makler: Alles auf einen Blick auf unserem Maklerportal

Wir wissen, wie wichtig es für Sie ist, dass Sie immer alle Information zur Beitragsanpassung auf einen Blick haben. Deswegen stellen wir exklusiv und neu für unsere Makler Informationen zur BAP auf dem Maklerportal zur Verfügung. So wollen wir Ihnen das Neugeschäft erleichtern und Ihnen frühzeitig Sicherheit geben, welche Tarife stabil bleiben.

Direkt zum Maklerportal...

Urkunden dokumentieren garantiert stabile Beiträge

Stabile Tarife sind ein ideales Verkaufsargument im Neukundengeschäft. Aus diesem Grund freuen wir uns sehr, dass wir für folgende Produktgruppen unveränderte Beiträge garantieren können.

Hier geht’s zur Beitragsgarantie GesundheitsFAIR...
Hier geht’s zur Beitragsgarantie Zusatzversicherungen...
Hier geht’s zur Beitragsgarantie betriebliche Krankenversicherung...
Hier geht’s zur Beitragsgarantie Pflege-Zusatzversicherungen (PGu)...

Wechsel zur SDK jetzt besonders attraktiv

Da wir in den Tarifen unserer Vollversicherung GesundheitsFAIR keine Beitragsanpassungen haben werden, steht auch einem Wechsel vollversicherter Kunden von Wettbewerbern zur SDK nichts im Wege.

Bildung von Übertragungswerten

Vollversicherte bilden in ihren Tarifen Alterungsrückstellungen, die sie beim Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer zum Teil mitnehmen können. Dieser „Übertragungswert“ wird beim neuen Versicherer in Form eines Beitragsnachlasses in gleicher Höhe angerechnet.

Voraussetzung: Vertragsbeginn 01.01.2009 oder später

Voraussetzung für die „Mitnahme“ ist, dass die vor dem Versichererwechsel versicherten Tarife bedingungsgemäß die „Portierung“ (Mitnahme) eines Übertragungswertes vorsehen. Das ist dann der Fall, wenn der Vertragsbeginn frühestens am 01.01.2009 war oder bei Wechsel in geeignete Tarife nach diesem Zeitpunkt.

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