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Beitragsrückerstattung: SDK zahlt für 2017 rund 26,8 Mio. Euro zurück

Beitragsrückerstattung: SDK zahlt für 2017 rund 26,8 Mio. Euro zurück

In der 33. Kalenderwoche erhalten rund 38.350 anspruchsberechtigte Mitglieder der SDK die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2017. Am 16.08.2018 kündigen wir die Auszahlung schriftlich an.

Insgesamt ca. 45.650 versicherte Personen freuen sich dieses Jahr über ein zusätzliches „Urlaubsgeld“ in Form der Barausschüttung. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 26,8 Mio. Euro.

 


Broschüre erklärt die Ermittlung der Beitragsrückerstattung

Über die Höhe und Modalitäten der individuellen BRE werden unsere Mitglieder mit Schreiben am 16.08.2018 informiert. Diesem Schreiben liegt ein Info-Flyer bei, der das Berechnungsschema nachvollziehbar erklärt.

Liegt uns eine Einzugsermächtigung für den Beitrag vor, so überweisen wir die BRE auf das Beitragskonto, gegebenenfalls unter Anrechnung eines eventuellen Beitragsrückstands.  Alle anderen Anspruchsberechtigten erhalten einen Verrechnungsscheck.

Vorsorgetarif VP kann Anspruch auf BRE erhalten

Versicherte, die noch keinen Tarif VP versichert haben und Werbesendungen nicht widersprochen haben, erhalten zusätzlich einen entsprechenden Flyer zum Tarif VORSORGEprivat. Wer z.B. die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen über diesen Tarif erstatten lässt, der kann dadurch seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung aus den Vollversicherungstarifen erhalten.

Wichtiges Differenzierungsmerkmal der SDK: Hohe Rückerstattung bereits von Anfang an

Die SDK zahlt bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr eine hohe Rückerstattung und unterscheidet sich dadurch von vielen Mitbewerbern.

Bei den meisten Mitbewerbern, die mit vier und mehr Monatsbeiträgen locken, braucht der Kunde drei und mehr leistungsfreie Jahre in Folge. Wird dann einmal eine Leistung beansprucht, beginnt die Staffelung mit anfangs niedriger Rückerstattung wieder von vorne. 

Man könnte auch sagen: Die SDK hält, was andere versprechen, bereits von Anfang an.

SDK-Mitglieder sind also klar im Vorteil: Wer bei der SDK eine Leistung in Anspruch nimmt, kann bei anschließender Leistungsfreiheit – im Sinne der genannten Voraussetzungen – schnell wieder drei Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen.

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