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Entwicklung der Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Entwicklung der Höchstbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung wünschen sich weder Versicherte noch die Versicherungsunternehmen.  Medizinischer Fortschritt, Kostenentwicklung und eine stetig steigende Lebenserwartung müssen aber auch ihren Niederschlag in der Beitragsentwicklung finden. Was oft vergessen wird: auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen die Beiträge kontinuierlich, bei teilweise rückläufigen Leistungen.

Die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse steigen nicht nur wegen der Corona-Krise. Für gesetzlich Versicherte kann sich der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse lohnen.

Zum 1. Januar 2015 wurden die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse (GKV) von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Trotzdem hat sich die Beitragslast der gesetzlich Krankenversicherten nicht wesentlich verringert. Schuld daran sind nicht nur versteckte Selbstbeteiligungen in Form von Zuzahlungen oder die Reduzierung von Leistungen, sondern auch der kontinuierliche Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zur Beitragsentwicklung in der GKV zusammengefasst.

Wie haben sich die Beiträge zur GKV entwickelt?

Die Beitragsätze und die Beitragsbemessungsgrenze stiegen in der GKV in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an:

  • Lag der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 1990 noch bei 12,5 Prozent, so sind es heute 14,6 Prozent. 
  • Der Höchstbeitrag der GKV steigt 2021 inklusive Pflege auf 916,71 Euro pro Monat (2020: 890,63 Euro pro Monat). 1990 lag er noch bei 301,98 Euro.
  • Ähnlich verhält es sich mit der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Diese betrug 1990 2.415,85 Euro pro Monat. 2020 lag sie bei 4.687,50 Euro monatlich. 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.837,50 Euro pro Monat. 
  • Hinzu kommen individuelle Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen seit 2015 erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag betrug 2020 rund 1,1 Prozent. Für 2021 ist wegen der Corona-Krise eine Anhebung des durchschnittlichen Satzes um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent geplant.

Beitrag für freiwillig Versicherte in GKV und SPV (mit Einkünften über der Bemessungsgrenze) 

Wie werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse berechnet?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen berechnen den monatlichen Beitrag nach dem persönlichen Einkommen.

  • Der Beitrag wächst also mit jeder Gehalts- oder Rentenerhöhung und mit jeder Erhöhung des Beitragssatzes, solange der Beitragszahler unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient (pflichtversicherte Arbeitnehmer oder Selbstständige). 
  • Bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern und Selbstständigen, die oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, steigt der Beitrag durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und/oder durch die Erhöhung des Beitragssatzes. 

Da die meisten gesetzlichen Krankenkassen mit diesem Betrag nicht auskommen, erheben sie zusätzlich einen Zusatzbeitrag, der vom Arbeitgeber ebenfalls mit 50% bezuschusst wird.

Was sind die wesentlichen Vorteile einer privaten Krankenversicherung (PKV)?

In Deutschland sind rund 8,7 Millionen Personen bei einer privaten Krankenkasse vollversichert. Privatpatienten erhalten in vielen Fällen bessere Leistungen als gesetzlich Versicherte, wie etwa Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder höhere Erstattungen bei Zahnbehandlungen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge in einer privaten Krankenversicherung nicht am Einkommen, sondern am Umfang der gewünschten Leistungen sowie dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Der Umfang der gewünschten Leistungen wird in einem individuellen Vertrag geregelt. Weiteres Plus: Private Versicherungen können ihre Leistungen im Zuge von Reformen des Gesundheitssystems nicht einseitig kürzen.

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Zahlt der Arbeitgeber auch die private Krankenversicherung?

Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber auch für die PKV die Hälfte der Versicherungsprämie. Ab 2021 liegt der Höchstsatz bei 384,58 Euro pro Monat für die Krankenversicherung und 73,77 Euro für die Pflegepflichtversicherung (Stand 22.09.2020). 

Wer darf sich privat vollversichern?

Wer sich privat krankenversichern möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So dürfen sich Angestellte erst ab einem bestimmten Bruttogehalt privat versichern. 2020 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 5.212,50 Euro brutto pro Monat (62.550 Euro brutto pro Jahr). Die Grenze wird jährlich angepasst. 2021 steigt die monatliche Einkommensgrenze auf 5.362,50 Euro beziehungsweise 64.350 Euro jährlich. Beamte und Selbstständige können sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern. Mit dem Optionstarif der SDK können Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, sich schon jetzt einen späteren Zugang in die private Krankenversicherung sichern. 

Quellen

  • Bundesgesundheitsministerium (2020). Online-Ratgeber Krankenversicherung. Online-Quelle. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung.html, zuletzt abgerufen am 12.10.2020
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (2020). Zusatzbeiträge in der Krankenkasse steigen. Online-Quelle. URL: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-krise-zusatzbeitraege-in-der-krankenkasse-steigen-16954394.html, zuletzt abgerufen am 12.10.2020
  • Stiftung Warentest (2019). Private Krankenversicherung im Test. Online-Quelle. URL: https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Vergleich-4692658-0/, zuletzt abgerufen am 12.10.2020
  • Stiftung Warentest (2020). Private Krankenversicherung. Alles, was Sie wissen müssen. Online-Quelle. URL: https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Alles-was-Sie-wissen-muessen-5353750-0/, zuletzt abgerufen am 12.10.2020
  • Verband der privaten Krankenversicherung (2020). Krankenversicherung. Online-Quelle. URL: https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/, zuletzt abgerufen am 12.10.2020
  • Statista (2020). Anzahl der Mitglieder und Versicherten in der GKV und PKV bis 2020. Online-Quelle. URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155823/umfrage/gkv-pkv-mitglieder-und-versichertenzahl-im-vergleich/#

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