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Nachmeldung von geringfügig Beschäftigten und vergessenen Mitarbeitenden in der AG-finanzierten obligatorischen Gruppenversicherung

Nachmeldung von geringfügig Beschäftigten und vergessenen Mitarbeitenden in der AG-finanzierten obligatorischen Gruppenversicherung

Seit Juli 2022 läuft unsere Jubiläumskampagne „25 Jahre BKV“ bei der SDK mit großem Erfolg. Gerne erinnern wir Sie nochmals an die zusätzlichen Kampagnenvorteile.

Das Problem bisher
 

Sie kennen das aus Ihrer vertrieblichen Praxis: Im Jahresgespräch stellt sich heraus, dass ein Arbeitgeber vergessen hat, einen neuen Mitarbeitenden innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Monaten ab Festanstellung in der bKV anzumelden. Nach Ablauf der Frist kann die Anmeldung nur noch mit Gesundheitsprüfung erfolgen.
 
Im besten Falle ist der Firmeninhaber nur wegen des Aufwands verärgert, der Mitarbeitende aber gesund und kann angemeldet werden. Im schlechteren Falle ist er krank und kann nur mit Zuschlag, Leistungsausschluss oder überhaupt nicht mehr versichert werden. Der Ärger des Arbeitgebers ist garantiert, der des Mitarbeitenden meist auch. 
 

Die Lösung jetzt: Nachmeldung ohne Gesundheitsprüfung – auch für Familienangehörige

 
Im Rahmen ihrer Jubiläumsaktion „25 Jahre bKV“ bietet die SDK eine Art Amnestie für vergessene Mitarbeitende an. Das bedeutet konkret, dass alle in den letzten Jahren nicht angemeldeten Mitarbeitenden ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden können. Die einzige Bedingung ist, dass (zur Vermeidung einer Negativselektion) mindestens 75 % der nicht Versicherten nachgemeldet werden müssen. Selbstverständlich können dann auch Familienangehörige gemeinsam mit den bisher unversicherten Mitarbeitenden ohne Gesundheitsprüfung nachgemeldet werden.
 
 
Wichtig: Bitte senden oder faxen Sie das Formular nur an  
bkv@sdk-gesundwerker.de oder per Fax an 0711 7372-7283.
 

Auch geringfügig Beschäftigte können nachgemeldet werden

 
Im Gegensatz zu den sozialversicherungspflichten Mitarbeitenden konnte die Gruppe der geringfügig Beschäftigten in der Vergangenheit überhaupt nicht versichert werden. Seit Jahresbeginn können diese aber auch regulär von Beginn an mitversichert werden. Zumindest dann, wenn sie seit mindestens 12 Monaten im Unternehmen angestellt sind. 
 
Was ist aber mit denjenigen Minijobbern, die in der Vergangenheit nicht angemeldet wurden? Einfach deshalb, weil es gar nicht möglich war? Selbstverständlich gilt unsere Nachmeldeaktion auch für geringfügig Beschäftigte. Einzige Bedingung ist auch hier, dass mindestens 75 % der nicht Versicherten angemeldet werden und dass sich diese seit mindestens 12 Monaten im Unternehmen befinden. Und auch hier können die Familienangehörigen natürlich gemeinsam mit den bisher unversicherten Mitarbeitenden ohne Gesundheitsprüfung nachgemeldet werden.
 

Attraktive Vertriebschancen – gerade durch geringfügig Beschäftigte

 
Sie haben eine entsprechende Firma? Dann nutzen Sie zur Nachmeldung einfach das angehängte Formular. Die vertrieblichen Chancen sind beachtlich. Denn gerade geringfügig Beschäftige gewinnen für die Arbeitgeber aufgrund des Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung. Die Bereitschaft, diese Personengruppe nun (wie die regulären Beschäftigten) in den Genuss einer betrieblichen Krankenversicherung kommen zu lassen, ist hoch. 
 

Beispiel für eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung

 
Anzahl Mitarbeitende insgesamt: 100 Beschäftigte
davon SDK-versichert:                    96 Beschäftigte
davon nicht SDK-versichert:             4 Beschäftigte
Mindestbeteiligung 75%:                   3 Beschäftigte
 
Die Sonderaktion läuft noch bis zum 30.06.2023. 
 
Alle Informationen zur Jubiläumskampagne erhalten Sie auf unserem Maklerportal und auf unserer Jubiläumsseite.
 
Bei Fragen stehen Ihnen unsere SDK-Maklerbetreuer gerne zur Verfügung.

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