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Vertriebsaktion „Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ für unsere vollversicherten Bestandskunden

Vertriebsaktion „Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ für unsere vollversicherten Bestandskunden
Heute vorgesorgt, morgen unbesorgt: Die Pflegezusatzversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung. Viele unserer vollversicherten Bestandskunden haben sich bewusst für eine bessere Absicherung entschieden, da sie mit dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung unzufrieden sind. 
 
Unsere Vollversicherung ist dabei die optimale Lösung für alle, die auf eine bessere und bevorzugte Versorgung im Krankheitsfall setzen. Für die Pflegepflichtversicherung gilt ebenso das gesetzlich definierte Leistungsspektrum. Für eine bedarfsgerechte Versorgung im Pflegefall ist eine private Zusatzversicherung daher ohne Alternative. 
 
Unseren gemeinsamen vollversicherten Bestandskunden bieten wir deshalb die einmalige Chance, unsere Pflegezusatzversicherung aus unserem Programm PflegeSTARK im Aktionszeitraum ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. 

Aktionszeitraum und Versand
 

Der zentrale Mailingversand erfolgte am 03. Juli 2019. Das Angebot kann bis zum 11. Oktober (Eingang des unterschriebenen Aktionsantrags) angenommen werden.
 

Was bieten wir an?

Pflegegrad Pflegemonatsgeld ambulant Pflegemonatsgeld stationär
1    500 Euro    500 Euro
2    500 Euro 1.000 Euro
3    500 Euro 1.000 Euro
4    750 Euro 1.000 Euro
5 1.000 Euro 1.000 Euro
 
Es gelten die Tarife mit einer Dynamik bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.
 

Welche Kunden schreiben wir an?

 
Angeschrieben werden alle SDK-Bestandskunden, die:
  • über eine aktive Vollversicherung verfügen (keine AWV)
  • zwischen 25 und 60 Jahre alt sind
  • noch keine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben
 

Diese Kunden schreiben wir NICHT an:

 
Ausgeschlossen werden alle SDK-Bestandskunden, die:
  • im Notlagentarif versichert sind bzw. sich in einem bestehenden Mahnverfahren befinden
  • der schriftlichen Werbung widersprochen haben.
 

Wie erfolgt die Antragsannahme?

 
Der Antrag kann schriftlich, durch Rücksendung des Aktionsantrags angenommen werden (Rückantwort-Kuvert an SDK liegt bei).
 

Widerrufsrecht

 
Die Kunden haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
 

Mailingbestandteile

 
Der angeschriebene Bestandskunde erhält folgende Mailingunterlagen im DIN A5 Versandumschlag:
 
 

Ansprechpartner im Anschreiben

 
Wenn wir Kunden von Ihnen im Rahmen der Aktion anschreiben, so sind Ihre Kontaktdaten im Anschreiben genannt.
 

Annahmefrist / Änderungsdatum

 
Versicherungsbeginn für die Umstellung ist der 1. des Monats, welcher auf den Antragseingang bei der SDK folgt. Spätester Versicherungsbeginn ist der 01.11.2019. Sämtliche Anträge, die spätestens bis zum 11.10.2019 policierungsreif vorliegen, werden ohne Risikoprüfung policiert.
 

Namenslisten

 
Eine Liste mit den Namen Ihrer Kunden, die von uns angeschrieben werden, haben Sie vor wenigen Tagen per E-Mail erhalten.
 

Courtageregelung

 
Die Courtagezahlung erfolgt nach den Ihnen bekannten Regelungen für Bestandsgeschäft.

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