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Volle Courtage für Bestandsgeschäft im Rahmen der BAP

Volle Courtage für Bestandsgeschäft im Rahmen der BAP

Die SDK hat eine großzügige Regelung für Bestandsgeschäft getroffen, das von Ihnen bei Tarifumstellungen im Rahmen der Beitragsanpassung  vermittelt wird. 

Tarifumstellungen, die im Rahmen einer Beitragsanpassung gemacht werden, folgen in der Regel dem Wunsch des Kunden, nach der Beitragsanpassung nicht mehr oder nur wenig mehr Beitrag zu zahlen als vor der BAP. Minderbeitrag aus einer Tarifumstellung würde bei gleichzeitig vermitteltem Zusatzgeschäft zu einer Beitragsverrechnung führen, mit Folgen für die Höhe Ihres Coutageanspruchs.

Volle Courtage für Bestandsgeschäft im Rahmen der BAP

Bei dieser BAP haben wir eine für Sie günstige Regelung getroffen:

„Bei Rückstufungen mit Beitragsreduzierung im Rahmen der BAP und gleichzeitigem Hinzuversichern neuer Tarife (z.B. BE, PG, etc.) erhalten Sie die volle Courtage für das Neugeschäft. Wir verzichten auf eine Verrechnung mit dem Minderbeitrag aus den bestehenden Tarifen. Diese Sonderregelung gilt nur für Anträge, die bis 31.01.2018 bei uns eingehen.“

Umstellungsanträge einreichen

Sollten Sie bei Tarifumstellungen im Rahmen der BAP neue Tarife hinzuversichern, so senden Sie den Umstellungsantrag per Post oder E-Mail bitte an unser Vertriebsmanagement (vertriebsmanagement@sdk.de).

Nutzen Sie die Beitragsanpassung als Einstieg in ein Gespräch, das sich für beide Seiten lohnen kann!

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