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Vorläufige Rechengrößen und Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung 2017

Vorläufige Rechengrößen und Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung 2017

Durch den Anstieg von Löhnen und Gehältern steigen voraussichtlich auch die meisten Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2017.

In der gesetzlichen Sozialversicherung steigen Beiträge, ohne dass die Beitragssätze angehoben werden müssen. Mit jeder Gehaltserhöhung ist ein prozentualer Anteil als Beitrag für die soziale Kranken-, Renten oder Arbeitslosenversicherung zu leisten.
Auch werden Jahr für Jahr die Obergrenzen (Beitragsbemessungsgrenzen) angepasst, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind.

Im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) steigt zum 01.01.2017 der Beitragssatz für die soziale Pflegepflichtversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (Kinderlose: 2,80 Prozent)

Hier geht’s zu den vorläufigen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2017 

Amtlich werden die Werte erst, wenn Sie vom Bundesrat verabschiedet worden sind.

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