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Vorläufige Rechengrößen und Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung 2019

Vorläufige Rechengrößen und Entgeltgrenzen in der Sozialversicherung 2019

Mit Löhnen und Gehältern steigen 2019 nicht nur die meisten Rechengrößen in der Sozialversicherung, sondern auch Beiträge und die max. möglichen Zuschüsse der Arbeitgeber.

Außerdem steigt zum 01.01.2019 der Beitragssatz für die soziale Pflegepflichtversicherung  um +0,5 %-Punkte. Bei der Arbeitslosenversicherung sinkt der Beitragssatz dagegen (- 0,5 %-Punkte).

In der gesetzlichen Sozialversicherung steigen Beiträge aber auch, ohne dass die Beitragssätze angehoben werden müssen. Mit jeder Gehaltserhöhung ist ein prozentualer Anteil als Beitrag für die soziale Kranken-, Renten oder Arbeitslosenversicherung zu leisten.
Auch werden Jahr für Jahr die Obergrenzen (Beitragsbemessungsgrenzen) angepasst, bis zu denen Beiträge zu entrichten sind.

Zu den vorläufigen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019... 

Amtlich werden die Werte erst, wenn Sie vom Bundesrat verabschiedet worden sind.

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