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Beitragsrückerstattung: SDK zahlt ihren Versicherten für 2014 über 28 Mio. Euro aus

Beitragsrückerstattung: SDK zahlt ihren Versicherten für 2014 über 28 Mio. Euro aus

In der 34. Kalenderwoche erhielten fast 50.000 versicherte Personen der SDK ihre erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2014. 

Das Gesamtvolumen liegt wie im Vorjahr bei rund 28,3 Mio. Euro. Damit konnte sich jeder anspruchsberechtigte SDK-Versicherte über ein zusätzliches „Urlaubsgeld“ in Höhe von durchschnittlich ca. 580 Euro freuen. 

 

Wer bekommt Geld zurück? 40.800 Verträge bzw. über 49.000 versicherte Personen
Welche Tarife werden berücksichtigt? A100, A103, A105, A107, A109, A80, A80B, A75, A210, A220, A%, AZ, Z, ZE, ZS75, Z250, Z260, 5A, B, BW1, BW2, AG, AG8K, AG80
Wie viel wird erstattet? 3 volle Monatsbeiträge aus genannten Tarifen
Was sind die Voraussetzungen? Schadenfreiheit und kein Ruhen des Vertrags bei gleichzeitiger Nichtzahlung der Beiträge im Sinne des § 193 Abs. 6 VVG im Kalenderjahr 2014. Außerdem muss der Vertrag auch zum 30.06.2015 ohne Zahlungsverzug bestanden haben.
Versand des Anschreibens: 19.08.2015 (bereits erfolgt)

Wann wird ausbezahlt?

KW 34/2015 (bereits erfolgt)

 

Broschüre erklärt die Ermittlung der Beitragsrückerstattung

Über die Höhe und Modalitäten der individuellen BRE wurden unsere Mitglieder mit Schreiben vom 19.08.2015 bereits informiert. Diesem Schreiben lag ein Info-Flyer (1.900) bei, der das Berechnungsschema nachvollziehbar erklärt.

Liegt uns eine Einzugsermächtigung für den Beitrag vor, so überweisen wir die BRE auf das Beitragskonto, gegebenenfalls unter Anrechnung eines eventuellen Beitragsrückstands.  Alle anderen Anspruchsberechtigten erhalten einen Verrechnungsscheck.

Wichtiges Differenzierungsmerkmal der SDK: Hohe Rückerstattung bereits von Anfang an

Die SDK zahlt bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr eine hohe Rückerstattung und unterscheidet sich dadurch von vielen Mitbewerbern.

Bei den meisten Mitbewerbern, die mit vier und mehr Monatsbeiträgen locken, braucht der Kunde drei und mehr leistungsfreie Jahre in Folge. Wird dann einmal eine Leistung beansprucht, beginnt die Staffelung mit anfangs niedriger Rückerstattung wieder von vorne. 

Man kann auch sagen: Die SDK hält, was andere versprechen, bereits von Anfang an.

SDK-Mitglieder sind also klar im Vorteil: Wer bei der SDK eine Leistung in Anspruch nimmt, kann bei anschließender Leistungsfreiheit – im Sinne der genannten Voraussetzungen – schnell wieder drei Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen.

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