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Sehr gutes Ergebnis für die SDK in der BaFin Beschwerdestatistik 2010

Sehr gutes Ergebnis für die SDK in der BaFin Beschwerdestatistik 2010

In der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die SDK wiederholt ganz vorne mit dabei. Mit 3,3 Beschwerden pro 100.000 Versicherte im Jahr 2010 lag sie auf Platz 3 hinter der Debeka und Union.

Die BaFin legt einmal im Jahr ihre Kundenbeschwerdestatistiken offen und ist somit ein wichtiges Messinstrument für Banken und Versicherungen, um die Zufriedenheit Ihrer Kunden mit Ihren Dienstleistungen festzustellen – auch wenn bereits viele Jahre seit dem Vertragsabschluss verstrichen sind. Dieses Jahr bestätigte sich für uns erneut, dass sich die Kundenorientierung lohnt. Wir liegen unter den 20 größten PKV-Unternehmen auf Platz 3 hinter Debeka und Union. Während sich über die SDK nur 3,3 von 100.000 Versicherte bei der BaFin beschwerten, waren es bei den „Schlusslichtern“ BBK, Gothaer und Axa mehr als dreimal so viele (siehe Abbildung).

Grafik Platzierung BaFin Beschwerden

 

Im Langzeitvergleich von 2003 bis 2010 liegt die SDK mit 3,7 Beschwerden je 100.000 Versicherte sogar auf dem zweiten Platz. Trotzdem werden wir uns auf diesen guten Werten nicht ausruhen, sondern auch in Zukunft an unserem Ziel arbeiten, die Beschwerdequote noch weiter zu senken.

Auch das Ratingunternehmen Assekurata zeichnet regelmäßig unsere hervorragende Kundenorientierung aus. Unsere Kunden werden hierzu regelmäßig telefonisch befragt – so auch in 2010. Das Ergebnis: Die SDK ist eine der drei besten Krankenversicherungen. Eine sehr gute telefonische Erreichbarkeit sowie Kompetenz und Hilfsbereitschaft zeichnen unsere Mitarbeiter aus (mehr dazu).

Was sind eigentlich BaFin Beschwerden?
Die BaFin ist u.a. dafür zuständig, die Einhaltung des Artikel 17 des Grundgesetzes im Bereich der Versicherungen, Banken und Finanzdienstleistungsinstitute zu überprüfen. Gemäß diesem Artikel steht jedem ein so genanntes Petitionsrecht zu. Dies hat zur Folge, dass für solche Bitten oder Beschwerden eine zuständige Stelle oder Volksvertretung existieren muss, in diesem Fall die BaFin. Ferner sind solche Beschwerden eine zusätzliche Erkenntnisquelle für die Aufsichtstätigkeit der BaFin. Die Beschwerden sind Anlass zu überprüfen, ob ein Unternehmen verbindliche gesetzliche Vorgaben bzw. maßgebliche Urteile einhält und ob gegen das Unternehmen aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die BaFin bearbeitet jährlich etwa 20.000 Beschwerden über Versicherungen und 5.000 Beschwerden über Banken und Finanzdienstleistungsinstitute.

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