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Wechselgarantie in 'Pflege-Bahr': SDK startet mit gefördertem Angebot ab 2013

Wechselgarantie in 'Pflege-Bahr': SDK startet mit gefördertem Angebot ab 2013

Ab 01.01.2013 werden Pflege-Zusatzversicherungen, die vorgegebene Mindestkriterien erfüllen, vom Staat mit monatlich 5 Euro gefördert (sog. 'Pflege-Bahr'). Die SDK wird ab Versicherungsbeginn 1. Januar 2013 einen eigenen zulagenfähigen Tarif anbieten. Bestandsversicherte und alle, die bis Jahresende einen unserer regulären Tarife PS oder PE abschließen, erhalten von der SDK ein garantiertes Wechselrecht.

Warum lohnt es sich trotz der Förderung, gerade jetzt unser Angebot PFLEGEprivat zu verkaufen bzw. abzuschließen?

  • Es gibt keinen Grund, mit dem Verkauf bzw. dem Abschluss einer Pflegeergänzungsversicherung wegen der staatlichen Förderung bis 2013 zu warten. Denn ab sofort erhalten Neukunden der SDK in unseren Normaltarifen PS oder PE eine schriftliche Garantieerklärung, dass sie bis Ende 2013 jederzeit und ohne Bedingungen in den geförderten Tarif wechseln können, wenn sie es wünschen. Diese Wechselgarantie gilt auch für alle Bestandsversicherten der SDK, sofern keine der Ausnahmen vom Kontrahierungszwang gegeben ist: eine bereits bestehende Demenz oder Pflegebedürftigkeit. Die Garantieerklärung gibt es auch in unserem "Druckstücke Download" (Formular-Nr. 0.791).
  • Für einen Abschluss mit Versicherungsbeginn spätestens am 1. Dezember 2012 spricht zudem das niedrigere Eintrittsalter, was während der gesamten Vertragsdauer einen niedrigeren Beitrag bedeutet.
  • Die „Versorgungslücke“ im Pflegefall wird ohnehin nur in den wenigsten Fällen durch die Leistungen des geförderten Tarifs zu schließen sein, sodass eine Absicherung mit PFLEGEprivat immer eine richtige Entscheidung ist. Je früher, desto besser.
  • Da der neue geförderte Tarif bereits ein Unisex-Tarif sein wird, ist davon auszugehen, dass für Männer ein Abschluss unseres konventionellen, im Markt sehr erfolgreichen  Angebotes PFLEGEprivat als Bisex-Tarif noch in diesem Jahr die bessere Entscheidung ist. Denn der Mehrbeitrag für Männer aufgrund der geschlechterneutralen Mischkalkulation wird den Wert der staatlichen Förderung spürbar verringern. Unser Wechselrecht lässt aber eine individuelle Günstigerprüfung jederzeit zu.

Was muss der neue Tarif leisten, um staatliche Förderung zu erhalten?

  • Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
  • Die monatliche Beitragszahlung des VN muss mindestens 10 Euro aus eigener Tasche betragen.
  • Der Tarif muss Leistungen in allen Pflegestufen (0 bis III) vorsehen.
  • Die Tarifleistung in Pflegestufe III muss mind. 600 Euro monatlich sein.
  • Von Seiten des Versicherers besteht ein einseitiger Kontrahierungszwang für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen: Demenz und Pflegebedürftigkeit.
  • Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.

Informationen zur staatlichen Zulage

Die Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich wird rückwirkend am Jahresende als Einmalbetrag vom Rentenversicherungsträger des VN an die SDK bzw. an den jeweiligen Versicherer überwiesen.

Der Gesetzgeber beabsichtigt, eine Vorgehensweise zu wählen, bei der die Versicherten möglichst nicht durch Formalien wie jährliche Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Weitere Details zur praktischen Umsetzung der geförderten Pflegeergänzungsversicherung sind bei den Versicherern und beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) in Arbeit. Wir werden Sie informieren, wenn es fundierte, verlässliche Beschlüsse gibt.

PFLEGEprivat ist Makler‘s Liebling

Laut einer Vermittlerstudie des freien Finanzmagazins „procontra“ steht die SDK in der Kategorie „Pflegetagegeld“ in der Beliebtheitsskala bei Maklern auf Platz 2. Fast jeder neunte (10,9 Prozent) befragte Makler nannte PFLEGEprivat von der SDK als sein Lieblingsprodukt.

Sie gehören noch nicht zu den Fans von PFLEGEprivat? Dann lassen Sie sich im Marktvergleich von den Vorzügen überzeugen.

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