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Aktuelle Ablehnungsdiagnosen für mehr Beratungssicherheit

Aktuelle Ablehnungsdiagnosen für mehr Beratungssicherheit

Wenn sich Kunden für die Private Krankenversicherung bei der SDK entschieden haben, sind zeitnahe Entscheidungen bezüglich der Annahmefähigkeit wichtig. Geht der Antrag glatt durch? Oder ist aufgrund von Vorerkrankungen ein Risikozuschlag erforderlich? Speziell in der Zusatzversicherung vielleicht ein Leistungsausschluss?

Besonders ärgerlich ist es, wenn ein Neuantrag aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden muss. Oft hat der Vermittler viel Zeit in die Vorbereitung der Antragsunterlagen investiert. Arztberichte angefordert und Selbstauskünfte ausgefüllt – und dann stellt sich heraus, dass das „Waterhouse-Friderichsen-Syndrom“ nicht versicherbar ist. „Den Aufwand hätte ich mir sparen können“, mag sich mancher Geschäftspartner in solch einer Situation schon gedacht haben. 

Liste mit Ablehnungsdiagnosen minimiert „Überraschungseffekte“

Auch wenn sich Ablehnungen nicht ganz vermeiden lassen, so wollen wir als SDK doch versuchen, zumindest die „Überraschungseffekte“ zu minimieren und gleichzeitig maximale Transparenz für unsere Geschäftspartner zu ermöglichen. Daher aktualisieren wir regelmäßig unsere Ablehnungsdiagnosen und „füttern“ sie mit neuen Erkenntnissen aus der Praxis unserer Risikoprüfung. Die angehängte Datei beinhaltet daher 15 weitere Diagnosen, bei denen wir keinen Versicherungsschutz bieten können. 

Hier geht’s zur aktualisierten Übersicht „Ablehnungsdiagnosen“

Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. So gibt es viele Erkrankungen wie etwa Allergien, bei denen die Spannbreite von der glatten Annahme bis zur glatten Ablehnung reicht. Entscheidend sind die genauen Ausprägungen und Verläufe. Um jeden Einzelfall individuell zu prüfen, verzichtet die SDK auf die maschinelle Risikoprüfung und setzt weiterhin auf das fundierte medizinische Fachwissen und die Kompetenz unserer qualifizierten Mitarbeitenden. 

Sonderregelung ambulante Zusatzversicherung Tarif AP

Unser ambulanter Zusatztarif AP bietet gesetzlich Versicherten hochwertige Leistungen für Naturheilverfahren, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel, gesetzliche Zuzahlungen und Ausland. Auch in Bezug auf die Risikoprüfung ist er konsequent auf die vertrieblichen Bedürfnisse ausgerichtet. So sind grundsätzlich alle Kunden annahmefähig. Es gibt keine Ablehnungen und keine lästigen, zeitraubenden Nachfragen bei Ärzten. Besonders schwerwiegende Diagnosen wie etwa Multiple Sklerose können über einen Risikozuschlag von 40 % mitversichert werden und sind auf der Liste mit einem Stern gekennzeichnet. Weitere Erkrankungen sind mit 20 % Zuschlag versicherbar.

Die Gesamtübersicht findet sich im Antragsformular (1.770aai)

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