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Vermittlernummer in SDK-Links einbinden, auf Beitragsrechner, Onlineabschluss etc. verlinken

Exklusivlinks für Online-Abschlussstrecken

Sie möchten unsere Onlineabschluss-Strecken auf Ihrer Webseite einbinden? Dann beantragen Sie jetzt einen Exklusivlink für die nachfolgenden Produkte:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Ambulante Zusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Pflegezusatzversicherung

Ihr Kunde kann mit dem Exklusivlink die gewünschte Absicherung selbstständig abschließen. Hierbei arbeitet die SDK grundsätzlich mit einem Beratungsverzicht.

Und so geht´s:

Mit der neuen Zusatzversicherung der SDK steht Ihnen als Vermittler nun auch der passende Onlineabschluss zur Verfügung. Ihre Vermittlernummer im Hause der SDK wird mit Hilfe eines Exklusivlinks direkt verknüpft und stellt somit eine fehlerfreie Zuordnung der Courtage sicher.

Einfach beantragen:

  1. Füllen Sie das Bestellformular aus und senden dies an vertriebsmanagement@sdk.de.
  2. Die SDK richtet Ihren Exklusivlink ein.
  3. Sie erhalten nach Aktivierung den entsprechenden Link per E-Mail.
  4. Sie können den Link auf Ihrer Homepage einbinden oder direkt an Ihre Kunden senden.

Sollte es zu Problemen kommen, können Sie sich gerne an unseren Vermittlerservice unter 0711 7372-7140 oder vertriebsmanagement@sdk.de wenden. Ihr Maklerbetreuer steht Ihnen selbstverständlich auch gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Bestellung Ihres Exklusivlinks..

zum Bestellformular "Exlusivlink"

Bitte beachten Sie jedoch, dass es im webCenter bei der Einbindung als "iframe" zu technischen Problemen kommen kann. Binden Sie daher den Onlineabschluss nur als Link ein und lassen ihn über ein neues Fenster öffnen.

Rechtlicher Hinweis: Erstinformation

Es muss sichergestellt sein, dass Ihr Kunde beim ersten Geschäftskontakt die Erstinformation nach § 15 VersVermV erhält. Wir empfehlen Ihnen, die Erstinformation an geeigneter Stelle auf Ihrer Homepage zu hinterlegen. Stellen Sie bitte auch bei Versand des Exklusivlinks per E-Mail sicher, dass Ihr Kunde die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation erhält. Gleiches gilt bei Aktivitäten in Social-Media Kanälen.