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Anpassung der Ärzterabatte in der Vollversicherung

Anpassung der Ärzterabatte in der Vollversicherung

Der Markt der Humanmediziner gewinnt in der Privaten Krankenversicherung zunehmend an Bedeutung. Hierbei handelt es sich um eine sehr gut informierte und leistungsaffine, gleichzeitig aber auch ausgesprochen zahlungskräftige Zielgruppe. Durch ihr Studium und die tägliche Praxisarbeit kennen Ärztinnen und Ärzte auf der einen Seite die Möglichkeiten und Chancen einer weit entwickelten Hochleistungsmedizin. Auf der anderen Seite wissen sie aber auch über die hohen Kostenrisiken medizinischer Behandlungen Bescheid. Es ist nachvollziehbar, dass sie diese für sich und ihre Familien mit der Wahl der richtigen PKV verlässlich absichern wollen. Viele Versicherer reagieren hierauf mit speziell kalkulierten Ärztetarifen. 

Ärzterabatte statt Ärztetarife

Mit der Gewährung von Ärzterabatten auf die normalen Vollkostentarife geht die SDK seit Jahrzehnten gezielt einen anderen Weg. Auf diese Weise erhalten Mediziner finanzielle Vorteile für ihre im Gesamten reduzierte Leistungsinanspruchnahme, profitieren aber gleichzeitig von den Vorteilen eines großen, starken und generationenübergreifenden Tarifwerkes. 

Schrittweise Anpassung der Ärzterabatte ab 01.01.2026

Im Interesse der Versichertengemeinschaft muss allerdings auch gewährleistet sein, dass die Höhe der Rabatte den tatsächlichen Kosteneinsparungen entsprechen. Damit wird sichergestellt, dass alle Versicherten einen risikogerechten Beitrag bezahlen und nicht eine spezielle Zielgruppe durch die restliche Versichertengemeinschaft subventioniert wird. Konkret müssen unsere Aktuare jedes Jahr den Rabatt überprüfen und falls erforderlich nachjustieren. 

Im Rahmen der Beitragsanpassung zum 01.01.2026 werden wir daher zunächst in einem Teil der Tarife die Ärzterabatte von bisher durchgehend 20 % auf zukünftig 15 % absenken.

Weiteres Vorgehen bei zukünftigen Beitragsanpassungen

Transparenz und Offenheit gegenüber unseren Geschäftspartnern und Versicherten sind uns sehr wichtig. Daher der Hinweis, dass die Überprüfung für alle ambulanten und stationären Tarife einen generellen Anpassungsbedarf der Ärzterabatte auf 15 % ergeben hat. Allerdings dürfen wir sie innerhalb der Tarife aus rechtlichen Gründen nur für diejenigen Beobachtungseinheiten absenken, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind. Die restlichen Beobachtungseinheiten bleiben zunächst bei 20 % und werden bei den Beitragsanpassungen der Folgejahre nachgezogen. Im Zielbild wird daher der Ärzterabatt (aus heutiger Sicht) perspektivisch über alle Tarife und Beobachtungseinheiten nicht mehr 20 %, sondern 15 % betragen. 

Marktpositionierung auch nach BAP weiterhin exzellent

Grundsätzlich wird die Beitragsanpassung zum Jahreswechsel 2026 auch zu einer Erhöhung bei den Humanmedizinern führen. Da sich diese aber fast ausschließlich in den Premiumtarifen S1, AM1x und Zx versichern, ist in der Praxis nur ein Teil der Tarifkombination betroffen. Konkret wirkt sich das wie folgt aus:

  • Mit der kommenden Beitragsanpassung erhöht die SDK nur den stationären Wahlleistungstarif S1. Im selben Schritt erfolgt eine moderate Absenkung des Ärzterabatts von lediglich 5 Prozentpunkten auf zukünftig 15 %. 
  • Dagegen haben wir für die ambulanten Tarife der AM1x-Reihe eine Beitragsgarantie bis Ende 2026 ausgesprochen. Somit bleibt auch der Ärzterabatt von bisher 20 % zunächst unverändert. Auch für die zahnärztlichen Tarife (Zx) sowie das Krankentagegeld (TA) gibt es eine Beitragsgarantie bis Ende 2026. 

Damit bleibt die hervorragende Marktposition der SDK erhalten und dürfte sich (je nach Entwicklung der Beitragsanpassungen am Markt) eventuell sogar noch leicht verbessern. 

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