Aktuelle Geschäftspartnerinformationen
Mitteilung vom 18.11.2025
Beitragsanpassung 2026: Neue Werte und Veränderungen
Zum 01.01.2026 ist in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten der Vollversicherung, der Zusatzversicherung, der Pflegepflichtversicherung, der Pflegeergänzungsversicherung und der Gruppenversicherung eine Beitragsanpassung notwendig.
Kundenanschreiben: Versand in Tranchen ab dem 18.11.2025
Die Versicherungsscheine zur Beitragsanpassung werden mit den entsprechenden Anschreiben ab 18.11.2025 an unsere Mitglieder versandt.
Im BAP-Informationsblatt gibt es insgesamt neun Bedingungen, von denen eine versicherte Person betroffen sein kann. Welche dies im Einzelfall sind, wird bei jeder versicherten Person auf dem Versicherungsschein mit Großbuchstaben (A bis I) in der Spalte "Besondere Vereinbarung" kenntlich gemacht.
Die Detailinformationen zu jedem dieser Buchstaben sind dem beigefügten Infoblatt 1.490f („Informationen zur Beitragsänderung“) zu entnehmen.
Es enthält wichtige Fakten zur anstehenden Beitragsanpassung.
SDK-Angebotssoftware KVTweb mit neuen Beiträgen bereits verfügbar
Die Integration der neuen ab 01.01.2026 geltenden Beiträge in KVT web ist bereits erfolgt. Der Download unserer Offline-Version KVTwin ist bereits möglich.
Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei
Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2026 vorab als PDF-Datei.
Zudem erhalten Sie eine CSV-Datei, die alle relevanten Informationen übersichtlich zusammenfasst. Enthalten sind die Vermittlernummer, die Mitgliedsnummer sowie Vor- und Nachname des Versicherungsnehmers inklusive Adresse mit Straße, PLZ und Ort. Darüber hinaus enthält die Datei den Gesamtbeitrag vor der Anpassung (2025), den Gesamtbeitrag nach der Anpassung (2026) sowie die absolute und prozentuale Gesamtveränderung. Zusätzlich aufgeführt sind die Positionsnummer der versicherten Person sowie deren Vorname, Nachname und Geburtsdatum.
Diese Datei haben Sie bereits am 14.11.2025 per E-Mail erhalten.
Stabilität, die sich lohnt
Steigende Gesundheitskosten und der demografische Wandel setzen viele Versicherer unter Druck – doch Ihre Kunden suchen sichere, verlässliche Lösungen. Die SDK bietet genau das: faire Tarife, stabile Beiträge und echten Mehrwert für Ihre Beratung.
Alle Details und einen aussagekräftigen Beitragsvergleich finden Sie hier im OnePager.
Beitragsanpassung gut erklärt
Zur vertrieblichen Umsetzung der BAP 2026 gibt es auch in diesem Jahr weitere Hilfen, die Ihnen die Kommunikation der BAP erleichtern werden:
- Argumentationshilfe „Fakten zur BAP“ (0.169b)
- Vergleich alte und neue Vollversicherung (1.672f, 1.672p, 1.672t)
- Tarifübersichten zur Vollversicherung (0.169h)
Betroffene Tarife GesundheitsFAIR
Nachfolgend finden Sie die für das Neugeschäft ab 01.01.2026 gültigen Tarife für die Krankenvollversicherung GesundheitsFAIR. Bei den dort dargestellten Tarifbeiträgen ist der gesetzliche Beitragszuschlag (Tarif VT) nicht enthalten.
Rechnungszins bei 2,2 Prozent
Bei allen Tarifen bzw. Beobachtungseinheiten, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind, wurde der Rechnungszins auf 2,2 Prozent angepasst.
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