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Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform

Den vielen Reformversprechen lässt die Bundesregierung nun Taten folgen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Das anvisierte Einsparvolumen wurde zwar nicht erreicht, dennoch kann mit dem erzielten Volumen von 16,3 Mrd. Euro das für das kommende Jahr erwartete Defizit ausgeglichen werden. An einem nachhaltigen Spareffekt bestehen jedoch berechtigte Zweifel.

Sparkurs trifft alle: Leistungserbringer, Pharmaindustrie und Beitragszahler

Das Einsparziel für 2027 liegt nun bei 16,3 statt 19,6 Milliarden Euro. Ärzte und Kliniken sollen 11,3 Milliarden beitragen, Leistungsanpassungen werden reduziert, Arbeitgeber stärker belastet. 

  • Der Beitragszuschlag für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner soll ab 2028 2,5 Prozent betragen (ursprünglich geplant 3,5 Prozent); nicht betroffen sind u.a. Eltern kleiner Kinder sowie pflegende oder ältere Partner.
  • Zusätzlich fließen aus dem Etat von Bundesfinanzminister Klingbeil 250 Millionen Euro an Steuermitteln für die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfängern, während der reguläre Bundeszuschuss sinkt. 
  • Eine Zuckersteuer soll zusätzliche Einnahmen bringen.
  • Zudem gibt es 2027 neben der jährlichen eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze. Geplant war zuletzt eine Erhöhung um 300 Euro monatlich, die zusätzlich mit Beiträgen belegt werden sollen.

Die geplanten Maßnahmen sollen im Rahmen eines „Beitragsstabilisierungsgesetzes“ einen weiteren Anstieg des Beitragssatzes verhindern.

Kritiker zweifeln an nachhaltigem Erfolg der Reform

Es steht außer Frage, dass es seit vielen Jahren kein Reformpaket in vergleichbarer Größenordnung gegeben hat. Dies zeigt, dass der Reformdruck dieses Mal enorm hoch ist, einen weiteren Kostenanstieg zu verhindern. Die Reform beschränkt sich jedoch fast ausschließlich auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Strukturreform, die auch die medizinische Versorgung, ambulant und stationär, in der Fläche auf den Prüfstand stellt, ist jedoch nicht in Sicht.

Kritik kommt naturgemäß von der politischen Opposition, namentlich Bündnis 90/Die Grünen, aber auch von Krankenkassen und vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband).

Der PKV-Verband sieht in der Erhöhung von Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze einen Angriff auf den fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV, der das System insgesamt und damit die Versorgung aller Patienten schwäche. Schließlich leistet die PKV einen überproportionalen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der medizinischen Infrastruktur. Außerdem werden Arbeitgeber zusätzlich belastet und damit der Standort Deutschland weiter beschädigt.

So sieht es die Private Krankenversicherung

„Die Bundesregierung beschädigt einen wichtigen und funktionierenden Eckpfeiler des deutschen Gesundheitssystems: die Wahlfreiheit und den Wettbewerb zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung. Denn die geplante außerordentliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze bedeutet faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte. Ohne Not beschränkt dies die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern und führt zu einem Systembruch, der weder vom Koalitionsvertrag noch von den Ergebnissen der FinanzKommission Gesundheit gedeckt ist.

Ohne Zugang der Angestellten zur Privaten Krankenversicherung steht der Wettbewerb zwischen GKV und PKV in Frage – mit massiven Folgen für die Gesundheitsversorgung aller Versicherten. Der Vorschlag schwächt die Private Krankenversicherung, die schon heute mit einem kapitalgedeckten Mehrumsatz von 15,5 Milliarden Euro pro Jahr das System generationengerecht und überproportional stabilisiert, und damit das Gesamtsystem.

Richtig wäre ein Ausbau von Wettbewerb und Wahlfreiheit im deutschen Gesundheitswesen. Beides stärkt die Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und effiziente Ressourcennutzung – zum Vorteil aller Versicherten. Die geplante Reform wird dagegen das Demografie-Problem der umlagefinanzierten GKV verschärfen, den medizinischen Fortschritt ausbremsen und die Wirtschaft weiter belasten. Im dualen Versicherungssystem muss jedes System seine Strukturprobleme selbst lösen – durch echte Reformen, nicht durch Grenzverschiebungen.“

(Thomas Brahm, Vorsitzender PKV-Verband) 

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