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EU-Verbraucherrichtlinie: Neue Widerrufsfunktion bei Onlineabschlüssen

EU-Verbraucherrichtlinie: Neue Widerrufsfunktion bei Onlineabschlüssen

Seit dem 19. Juni 2026 erfüllt die SDK die gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Ausübung des Widerrufsrechts bei Onlineabschlüssen.

Was bedeutet das für Sie als Vermittler?

Für Ihre Beratung und Ihren Vertriebsprozess ändert sich grundsätzlich nichts. Schließt ein Kunde einen Vertrag online ab, kann er sein gesetzliches Widerrufsrecht künftig über das elektronische Widerrufsformular auf der SDK-Website einfach und unkompliziert ausüben.

Nach dem Absenden des Formulars erhält der Kunde automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die weitere Bearbeitung des Widerrufs erfolgt anschließend wie gewohnt durch die zuständigen Fachbereiche der SDK.

Die neue Funktion dient ausschließlich der gesetzeskonformen und kundenfreundlichen Ausübung des Widerrufsrechts. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Arbeitsschritte oder Änderungen im Vermittlungsprozess.

Weitere Informationen sowie den direkten Zugang zum elektronischen Widerrufsformular finden Sie auf unserer Website unter Vertrag widerrufen | SDK

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