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GesundheitsFAIR: Ein Wechsel zur SDK in 2026 bringt Vorteile

GesundheitsFAIR: Ein Wechsel zur SDK in 2026 bringt Vorteile

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Der Zugewinn neuer vollversicherter Kundinnen und Kunden vom letzten Jahr hält auch 2026 an. Immer mehr Menschen entscheiden sich für die SDK, weil wir ihnen individuell zugeschnittene und umfassende Versicherungslösungen anbieten. Die beschlossene Gesundheitsreform und ihre Auswirkungen machen einen Wechsel zur SDK noch in diesem Jahr besonders attraktiv.

Den vielen Reformversprechen lässt die Bundesregierung nun Taten folgen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet.

Sparkurs trifft alle: Leistungserbringer, Pharmaindustrie und Beitragszahler

Das Einsparziel der GKV-Reform für 2027 wurde von ursprünglich 19,6  auf 16,3 Milliarden Euro abgesenkt. Von den geplanten Ausgabenreduzierungen sollen rund 11,3 Mrd. Euro durch Leistungserbringer, Hersteller und Krankenkassen erbracht werden. Zudem wurden ursprünglich vorgesehene Leistungskürzungen teilweise zurückgenommen. Gleichzeitig sollen höhere Einnahmen unter anderem durch eine zusätzliche Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze erzielt werden, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärker belastet

  • Der Beitragszuschlag für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner soll ab 2028 2,5 Prozent betragen (ursprünglich geplant 3,5 Prozent); nicht betroffen sind u.a. Eltern kleiner Kinder sowie pflegende oder ältere Partner.
  • Zudem gibt es 2027 neben der jährlichen eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 300 Euro monatlich.

Die geplanten Maßnahmen sollen im Rahmen eines „Beitragsstabilisierungsgesetzes“ einen weiteren Anstieg des Beitragssatzes verhindern.

Wenn nicht jetzt, wann dann …? Höchste Zeit für GesundheitsFAIR!

Freiwillig gesetzlich Versicherte, ob Arbeitnehmende oder Selbstständige, sollten spätestens jetzt prüfen, ob eine private Vollversicherung bei der SDK dauerhaft nicht doch die bessere Lösung für die eigene Gesundheitsvorsorge ist.

Für Angestellte, die zum 31.12.2026 bereits privat krankenversichert sind und wegen Überschreitens der maßgeblichen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, sieht das Gesetz einen Bestandsschutz vor. Für diesen Personenkreis gilt weiterhin die bisherige Versicherungspflichtgrenze, die lediglich um die reguläre jährliche Anpassung erhöht wird. Die zusätzliche Sonderanhebung von 3.600 Euro findet auf diese Personen keine Anwendung.

Die PKV im Allgemeinen und die SDK im Besonderen punkten vor allem mit garantierten, unveränderbaren und bei der SDK auf Wunsch je nach Lebenssituation flexiblen Leistungen. Das bietet auch eine perspektivisch größtmögliche Sicherheit. Denn Alterungsrückstellungen für spätere Lebensjahre gibt es nur bei der privaten Krankenversicherung.

Wirtschaftswoche (11.09.2026): Exzellente SDK-Tarife

Am 11.09.2026 hat das Magazin Wirtschaftswoche einen Vergleich von leistungsstarken Vollversicherungstarifen vorgestellt. Das Angebot der SDK (Tarife AM12, S1, Z9, PVN) in der Kategorie „Vollversicherung mit max. 500 Euro Selbstbehalt“ erhielt dabei die Bestnote „exzellent“ für die Altersgruppen mit Eintrittsalter 30 oder 40 Jahre. 

Sprechen Sie Ihre freiwillig gesetzlich versicherten Kunden jetzt an. Die Zeit ist reif! Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Kunden begeistern. 

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