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Mitteilung vom 02.11.2026
NEU: SDK mit Untauglichkeitsklausel für Berufspiloten und Flugsicherungsberufe
Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze ab 2027 auf 84.150 € verengt die Zugangsmöglichkeit für Angestellte in die Private Krankenversicherung. Damit müssen sich PKV-Unternehmen und Versicherungsmakler zukünftig stärker auf jene Berufsgruppen konzentrieren, die schon in jungen Jahren entsprechende Einkommen erzielen.
Berufspiloten und Flugsicherungsberufe als attraktive Klientel für die PKV
Neben vielen akademischen Berufen wie Medizinern, Wirtschaftswissenschaftlern, Ingenieuren und Informatikern gehören auch Berufspiloten und Flugsicherungsbeschäftigte zu dieser Zielgruppe. Hohe Einstiegshürden und lange Ausbildungszeiten bedingen ein hohes Einkommen, welches oft schon kurz nach der Ausbildung einen sechsstelligen Betrag erreichen kann. Zugleich sind diese Kunden auf die Erhaltung ihrer Gesundheit angewiesen, um die erlernten Berufe dauerhaft ausüben zu können. Dieses bedingt einen sehr hohen Qualitätsanspruch an die medizinische Versorgung und damit auch an die Tarife der Privaten Krankenversicherung. Wie beispielsweise Mediziner greifen auch Berufspiloten und Fluglotsen „ganz oben ins Regal“, wenn es um die Absicherung ihrer Gesundheit geht. Mit ihren bewährten Premiumtarifen hat sich die SDK in vielen Jahrzehnten zu einer bevorzugten Adresse anspruchsvoller Klientel entwickelt.
Krankentagegeld als wichtiges Haftungsthema für Makler
Aufgrund der hohen Verantwortung dürfen Piloten und Flugsicherungsbeschäftigte ihre berufliche Tätigkeit nur bei Bestehen regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen ausüben. Bei gesundheitlichen Einschränkungen entsteht in der Regel eine klassische Arbeitsunfähigkeit. Wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch greift hier zunächst die gesetzliche Lohnfortzahlung und danach das Krankentagegeld. Dessen angemessene Absicherung ist daher ein wichtiger Bestandteil einer haftungssicheren Beratung.
„Vorübergehende medizinische Untauglichkeit“ als Lücke in KT-Bedingungen
Als Besonderheit kann bei Berufspiloten und Flugsicherungsbeschäftigten eine „vorübergehende medizinische Untauglichkeit (UT)“ eintreten. Sie dürfen in diesem Falle nicht arbeiten, gelten aber trotzdem nicht als arbeitsunfähig (AU). Beispiele hierfür sind spezielle Augenerkrankungen oder die Einnahme bestimmter Medikamente.
Für betroffene Mitarbeitende kann nun eine schwierige Situation entstehen. Mangels Arbeitsleistung erhalten sie kein Gehalt mehr. Die gesetzliche Lohnfortzahlung und das Krankentagegeld sind jedoch an eine Arbeitsunfähigkeit gekoppelt. Daher gibt es auch hieraus keine Leistung. Insbesondere bei längerer (vorübergehender) medizinischer Untauglichkeit kann somit eine existenzbedrohende Versorgungslücke entstehen.
NEU: SDK bietet UT-Klausel im Krankentagegeld
Um Maklern und ihren Mandanten maximale Sicherheit zu bieten, erweitert die SDK seit dem 01.11.2026 ihren Krankentagegeldtarif TA um eine UT-Klausel. Gegen einen Zuschlag von 50 % auf den Krankentagegeldtarif gelten für angestellte Berufspiloten und erlaubnispflichtige Flugsicherungsberufe folgende Bedingungen:
- Gleichstellung vorübergehender medizinischer Untauglichkeit mit vollständiger Arbeitsunfähigkeit
- Verkürzung der Karenzzeit bei vorübergehender medizinischer Untauglichkeit auf 14 Tage
- Maximales Krankentagegeld 500 €
- Abschluss nur in Verbindung mit Vollversicherung
Beispiel:
Fluglotsin Kim Berger ist wegen einer Augenerkrankung vorübergehend medizinisch untauglich. Sie erhält kein Gehalt, hat aber mangels Arbeitsunfähigkeit weder Anspruch auf Lohnfortzahlung noch auf Krankentagegeld. Da sie über ihren Makler die UT-Klausel bei der SDK vereinbart hat, erhält sie nach Ablauf der zweiten Woche das vereinbarte Krankentagegeld von 250 €.
Marktnahe Entwicklung mit Spezialmakler
Die gemeinsame Produktentwicklung mit erfahrenen Versicherungsmaklern hat bei der SDK eine lange Tradition. So wurde bereits die Vollversicherung gemeinsam mit Marktexperten entwickelt. Aufgrund der positiven Erfahrungen lag der Gedanke nahe, auch für dieses Projekt qualifizierten Expertenrat an Bord zu holen.
Hierfür konnten wir den Spezialmakler Robert Seifert (www.flugsicherer.de) gewinnen. Dieser arbeitet selbst in der Kontrollzentrale der Flugsicherung in Karlsruhe. Aus diesen beiden Tätigkeiten kennt er nicht nur die Problemstellungen, sondern auch den Markt und seine spezifischen Herausforderungen. Im Projektverlauf wurde so ein Produkt entwickelt, das für Berufspiloten und Flugsicherungsbeschäftigte eine wertvolle Absicherung bietet.
SDK-Premiumschutz mit hoher Ersparnis gegenüber der GKV
Am Beispiel der Fluglotsin Kim Berger lässt sich das Einsparpotenzial gegenüber der GKV gut aufzeigen. Sie ist gleich nach der Ausbildung mit 25 Jahren zur SDK gewechselt. Aus dem modularen Baukastensystem hat sie sich ihren persönlichen Premiumschutz zusammengebaut: Chefarzt und Einbettzimmer im Krankenhaus, hochwertige ambulante Leistungen mit einem überschaubaren Selbstbehalt von 20 % (max. 480 €) sowie 90 % Zahnersatz.
Die UT-Klausel gibt ihr auch dann finanzielle Sicherheit, wenn sie ihren Beruf wegen vorübergehender medizinischer Untauglichkeit zeitweise nicht ausüben kann. Weil die Erhaltung ihrer Gesundheit für sie ein hohes Gut ist, hat sie zusätzlich noch den Vorsorgebaustein VP abgeschlossen. Mit diesem bekommt sie (zusätzlich zu den tariflichen 500 €) jährlich weitere 400 € für ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erstattet. Und zwar ohne Auswirkungen auf die Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung. Über den Beitragsentlastungstarif BE sinkt ihr monatlicher Tarifbeitrag ab Alter 65 um monatlich 400 € (+ dynamische Steigerung ab Alter 68!). Sorgenfreier kann PKV nicht sein!
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