Aktuelle Geschäftspartnerinformationen

Neue Annahmekriterien in der Zusatzversicherung: SEPA-Lastschrift künftig verpflichtend

Neue Annahmekriterien in der Zusatzversicherung: SEPA-Lastschrift künftig verpflichtend

Im Rahmen einer Überprüfung der Prozesse in der Zusatzversicherung wurde festgestellt, dass bei einzelnen Verträgen mit Beitragszahlung per Überweisung bereits kurz nach Versicherungsbeginn Leistungsrechnungen eingereicht wurden, ohne dass die Beitragszahlung erfolgt ist. Um ein verlässliches Beitragsinkasso sicherzustellen, werden die Annahmekriterien für Neuverträge angepasst.

Was ändert sich?

Für Neuabschlüsse in der Zusatzversicherung ist künftig ausschließlich die Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Eine Zahlung per Überweisung wird bei Neuverträgen nicht mehr akzeptiert.

Durch die verpflichtende Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens wird die fristgerechte und zuverlässige Beitragszahlung sichergestellt.

Änderungen in den Antrags- und Abschlusswegen

  • Online-Abschlussstrecken
    Die Anpassung wurde bereits umgesetzt. Eine Auswahl der Zahlungsweise „Überweisung“ ist dort nicht möglich.
  • PDF-Anträge
    Die Anpassung der PDF-Anträge erfolgt im Rahmen der Umsetzungen aus „Vereint stärker“ Anfang Oktober.


Wichtig:  Die neuen Annahmekriterien gelten bereits jetzt.

News empfehlen

Empfehlen Sie diese News.

* Bitte füllen Sie mindestens die markierten Pflichtfelder aus