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Mitteilung vom 02.09.2026
Neue gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation und unsere Nachhaltigkeitssiegel
Zum 27. September 2026 treten in Deutschland neue Vorgaben zur Nachhaltigkeits- und Umweltkommunikation in Kraft. Grundlage ist die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ziel der Regelungen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen, unklaren Nachhaltigkeitsaussagen und Greenwashing zu schützen.
Parallel gilt die EU-Verordnung über ESG-Ratings (Verordnung (EU) 2024/3005). ESG steht für die drei Bereiche der Nachhaltigkeit Umwelt, Soziales und Governance und wird analog zum Begriff Nachhaltigkeit verstanden. Diese Verordnung stellt Anbieter von ESG-Ratings unter die Aufsicht der ESMA und erhöht die Anforderungen an Transparenz, Methodik, Unabhängigkeit und Interessenkonflikte.
Was sich regulatorisch in der Nachhaltigkeitskommunikation ändert:
- Umweltaussagen müssen konkret und belegbar sein: Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind nur noch zulässig, wenn sie klar erläutert und durch belastbare Nachweise gestützt werden.
- Nachhaltigkeitssiegel unterliegen strengeren Anforderungen: Siegel müssen auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle vergeben werden. Zertifizierungssysteme müssen insbesondere transparente Kriterien und eine unabhängige Überwachung vorsehen. Eigene oder nicht ausreichend geprüfte Siegel können unzulässig sein.
- Teilinformationen dürfen nicht verallgemeinert werden: Eine Aussage zu einzelnen Produktbestandteilen, Prozessen oder Maßnahmen darf nicht den Eindruck erwecken, das gesamte Produkt oder Unternehmen sei entsprechend nachhaltig.
- Zukunftsversprechen brauchen einen überprüfbaren Plan: Aussagen zu künftigen Umweltzielen müssen auf einem realistischen, detaillierten und überprüfbaren Umsetzungsplan beruhen.
- ESG-Ratings werden stärker reguliert: Anbieter von ESG-Ratings benötigen eine Zulassung bzw. Registrierung bei der ESMA und müssen Methoden, Transparenzanforderungen und mögliche Interessenkonflikte nachvollziehbar offenlegen.
Was bedeutet das für die SDK?
An unserer guten Positionierung und unserem Engagement in Sachen Nachhaltigkeit ändert sich nichts. Lediglich die bisher verwendeten ESG-Siegel und Aussagen mit ESG-Bezug dürfen aufgrund der neuen Anforderungen ab dem 27.09.2026 nur noch dann verwendet bzw. getätigt werden, wenn sie rechtlich belastbar, nachvollziehbar und umfassend dokumentiert sind.
Die SDK-Homepage und die Unterlagen passen wir derzeit an. Aktuell prüfen wir Alternativen, um unsere nachhaltige Ausrichtung auch zukünftig durch eine neutrale Stelle begutachten und in Form eines Siegels dokumentieren zu lassen.
Unseren Vertriebspartnern empfehlen wir:
- Altbestände entfernen: Vernichten Sie bitte gedruckte Verkaufsunterlagen und löschen Sie digitale Vorlagen, Präsentationen, Textbausteine oder sonstige Materialien, die die bisherigen ESG-Siegel enthalten, spätestens bis 27.09.2026.
- Eigene Kommunikationskanäle prüfen: Kontrollieren Sie bitte insbesondere Websites, E-Mail-Signaturen, Angebotsunterlagen, Social-Media-Beiträge und Präsentationen auf alte ESG-Siegel oder nicht freigegebene Nachhaltigkeitsaussagen.
- Firmenkunden und Partner sensibilisieren: Weisen Sie Firmenkunden oder Kooperationspartner bitte aktiv darauf hin, dass alte SDK-Siegel ab dem Stichtag nicht mehr verwendet werden dürfen.
- Fundstellen melden: Wenn Sie weitere Stellen mit alten ESG-Siegeln oder ungeklärten Nachhaltigkeitsaussagen finden, senden Sie bitte eine kurze Information an nachhaltigkeit@sdk.de.
Wir stehen weiterhin für Nachhaltigkeit in unserem Handeln und danken für Ihre Mitarbeit.
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