Aktuelle Geschäftspartnerinformationen
Mitteilung vom 30.01.2026
Neue kundenfreundliche Regelungen unterstützen den erfolgreichen Vertrieb
Als erfolgreicher privater Krankenversicherer hat die SDK das Ohr ständig am Markt. Deshalb haben wir wichtige Anregungen nicht nur aufgenommen, sondern auch konsequent umgesetzt, um noch kundenfreundlicher zu werden.
Die SDK ruht sich nicht auf Erfolgen aus
Im abgelaufenen Jahr konnte der Maklervertrieb der SDK seine Produktion in der Vollversicherung um über 30 % steigern. Dieses großartige Ergebnis zeigt, dass man als Krankenversicherer nicht dem süßen Gift von unterkalkulierten oder abgespeckten Tarifen erliegen muss. Viele Kunden sind gerne und zunehmend bereit, für hochwertige und nachhaltig kalkulierte Produkte auch einen entsprechenden Preis zu bezahlen. Daher sind die leistungsstarken Bausteintarife der SDK bei vielen Maklerinnen und Maklern erste Wahl. Auch in Ratings belegen sie regelmäßig die oberen Plätze.
Und dennoch sind solche Erfolge nur dann realisierbar, wenn man sich nicht auf ihnen ausruht, sondern das Ohr am Markt hat. Die Kernfrage muss lauten, wo man besser werden kann, bevor es andere tun. Auch im vergangenen Jahr 2025 sind wir von unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern auf wichtige Verbesserungsmöglichkeiten in der Vollversicherung hingewiesen worden. Hierfür herzlichen Dank.
Wir freuen uns, dass wir folgende Punkte zum Jahresbeginn 2026 für Sie und Ihre Kunden umsetzen konnten:
- Krankentagegeld für Existenzgründer bis 120 Euro mit Nachversicherungsgarantie
Existenzgründer (= selbstständige Berufsanfänger) sind eine wichtige und attraktive Zielgruppe in der Privaten Krankenversicherung. Auch und gerade hier ist jedoch eine angemessene Absicherung des Einkommens wichtig. Naturgemäß können Existenzgründer aber häufig keine Vergangenheitswerte beim Einkommen nachweisen. Die Berechnung eines passenden Krankentagegeldes ist daher gerade in den ersten Jahren schwierig und erfordert besondere Sorgfalt bei der Beratung.
NEU zum 01.01.2026
Zukünftig können Existenzgründer zum Versicherungsbeginn maximal 120 Euro (bisher: 80 EUR) absichern. Nach Ablauf des ersten vollständigen (!) Kalenderjahres erfolgt eine Prüfung der Einkommenshöhe. Ihr Kunde hat damit auf jeden Fall mindestens ein volles Geschäftsjahr Zeit, um sich beruflich zu etablieren und ein stabiles Einkommen zu erwirtschaften. Hierzu werden Ihre Kunden zum jeweiligen Jahresbeginn direkt von der SDK angeschrieben. Sollte das Einkommen wider Erwarten unterhalb des bisherigen Tagessatzes liegen, erfolgt eine entsprechende Reduzierung.
Falls jedoch ein höheres Einkommen nachgewiesen wird, kann Ihr Kunde sein Krankentagegeld formlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung (im Rahmen der bisherigen Karenzzeit) erhöhen. Zu beachten ist, dass die Nachversicherungsgarantie nur innerhalb von zwei Monaten gilt. Der Nachweis erfolgt über einen Steuerbescheid, eine BWA oder Bestätigung des Steuerberaters.
Beispiel: Abschluss einer Vollversicherung zum 01.04.2026 mit Krankentagegeld von 120 Euro nach der vierten Woche. Die Einkommensprüfung erfolgt zum Jahresbeginn 2028 und ergibt ein maximal mögliches Krankentagegeld von 180 Euro. Eine entsprechende Erhöhung kann Ihr Kunde dann – innerhalb von zwei Monaten – ohne Gesundheitsprüfung abschließen.
- Aktivierungsfrist bei Optionstarif und Anwartschaft
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für viele Kunden ein wichtiger Meilenstein im Leben. Damit auch gesundheitlich nichts schiefgeht, ist der frühzeitige Abschluss eines Optionstarifes oder einer Anwartschaft sinnvoll. Eine spätere Umstellung in die Vollversicherung wird so unbürokratisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Allerdings muss diese Option innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Pflichtversicherung gezogen werden. Bei Arbeitnehmern ist dieser Zeitpunkt meist Ende Februar.
Umso ärgerlicher ist es, wenn der Kunde das Schreiben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erst im März oder April erhält und über diesen Sachverhalt darin erstmalig informiert wird. Nach strenger Auslegung der Tarifbedingungen wäre die Zweimonatsfrist dann verpasst. Der Kunde muss eine Gesundheitsprüfung durchführen und hat den Optionstarif (oder die Anwartschaft) jahrelang umsonst bezahlt.
NEU zum 01.01.2026
Für einen reibungslosen Übergang aus der Pflichtversicherung werden künftig auch nachweislich verspätete Erstinformationen der GKV berücksichtigt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bei der SDK besteht eine Anwartschaftsversicherung oder Optionstarif, die der Kunde wegen verspäteter Erstinformation durch die GKV nicht fristgemäß aktivieren konnte.
- Der Nachweis (Erstinformation) der GKV wird innerhalb von 6 Monaten ab Ende der Versicherungspflicht bei der SDK eingereicht.
- Es erfolgt eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns der Vollversicherung auf das Ende der Pflichtversicherung.
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