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Nur im Maklervertrieb: Annahme von Krankenvollversicherungsanträgen in 2020 bis Montag, den 28.12.2020

Nur im Maklervertrieb: Annahme von Krankenvollversicherungsanträgen in 2020 bis Montag, den 28.12.2020

Auch dieses Jahr haben Sie bei der SDK die Möglichkeit, Vollversicherungsanträge auch noch nach den Weihnachtstagen einzureichen. Wir nehmen Ihre Anträge für eine Krankenvollversicherung mit Versicherungsbeginn 01/2021 und früher noch in diesem Jahr gerne an, wenn sie bis spätestens Montag, den 28. Dezember 2020, bei der SDK eingehen.

Das Jahresende ist erfahrungsgemäß eine ganz wichtige Phase im Versicherungsvertrieb.  Viele Versicherte haben erstmalig die Möglichkeit, sich privat zu versichern, oder sie nutzen eine Beitragsanpassung zum Wechsel – am besten zur SDK. Die Bearbeitung Ihrer eingereichten Anträge genießt deshalb bei der SDK gerade am Jahresende oberste Priorität.

Garantierte Annahmefrist 2020 in der Übersicht

Einzige Voraussetzung für eingehende Anträge in der KV-Vollversicherung ist, dass die Anträge ohne Rückfragen und Nachbearbeitungen annahmefähig sind.

  • 28.12.2020 bei Eingang per Post 
  • 28.12.2020 bis 12:00 Uhr (per E-Mail). 
    Anträge richten Sie bitte nur an folgende E-Mail-Adresse:
    KV-Voll@sdk.de

Annahmefähige Neuanträge für eine Krankenvollversicherung, die bis 28.12.2020 eingehen, werden auch noch im Jahr 2020 angenommen. Eine entsprechende Annahmebestätigung wird versandt.

Selbstverständlich werden wir unsere Kapazitäten bis Ende des Jahres voll ausschöpfen, um Ihren berechtigten Interessen als Geschäftspartner umfassend nachzukommen.

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