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Änderung der Versicherungsnehmereigenschaft bei Rahmenverträgen mit Firmenkunden (GVF-Partner)

Änderung der Versicherungsnehmereigenschaft bei Rahmenverträgen mit Firmenkunden (GVF-Partner)

In der fakultativen Firmengruppenversicherung wurde eine formale Änderung der Versicherungsnehmereigenschaft vorgenommen. Am 31.07.2013 werden alle Geschäftspartner mit Firmen-Rahmenverträgen (GVF-Partner) schriftlich über diesen Sachverhalt informiert.

Bisher war jeweils der Arbeitgeber formal Versicherungsnehmer, auch wenn sich alle typischen Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und SDK begründeten. Nun ist es uns technisch möglich, den jeweiligen Mitarbeiter im Rahmen des Gruppenvertrages auch als Versicherungsnehmer zu führen.

Angeschrieben werden alle Gruppenversicherungsverträge mit einem aktiven F-Tarif.

Kein Anschreiben erfolgt, wenn

  • es sich um einen obligatorischen Gruppenvertrag handelt („Arbeitgeberfinanzierung“),
  • der fakultative Rahmenvertrag, im Rahmen dessen die Beitragsfinanzierung in der Regel durch den Arbeitnehmer erfolgt, nach September 2012 eingerichtet wurde,
  • kein aktiver Vertrag unter der Gruppenvertragsnummer besteht oder
  • alle Verträge unter der Gruppenvertragsnummer ausschließlich Unfallversicherungstarife U10F, U35F, U50F, UBF, UTF, URF, UHF, UFF, UKF (Tarifschlüssel: 167, 168, 169, 170, 171, 208, 209, 210, 211) enthalten.

Sie haben Fragen?

Dann wenden Sie sich gerne an Ihren SDK-Maklerbetreuer.

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