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Annahmeschluss für Krankenversicherungsanträge im Jahr 2017 (Voll- und Zusatzversicherung)

Annahmeschluss für Krankenversicherungsanträge im Jahr 2017 (Voll- und Zusatzversicherung)

Das Jahresende ist erfahrungsgemäß eine ganz wichtige Phase im Versicherungsvertrieb.  Alle Beteiligten sind in dieser Zeit besonders gefordert. Deshalb genießt die Bearbeitung Ihrer eingereichten Anträge bei der SDK gerade am Jahresende oberste Priorität.

Unser letzter Veränderungsdienst im Jahr 2017 ist Mittwoch, der 20.12.2017. Bis zu diesem Termin können noch Anträge und zugehörige Courtagezahlung für 2017 ins System kommen. Selbstverständlich werden wir unsere Kapazitäten voll ausschöpfen, um Ihren berechtigten Interessen als Vermittler umfassend nachzukommen.

Wenn Sie mehr Sicherheit bevorzugen, dann sollten Sie lediglich zwei Voraussetzungen erfüllen:

Eingereichte Anträge zur Krankenvoll- und –zusatzversicherung policieren wir noch in 2017, wenn

  • die Anträge bei der antragsbearbeitenden Stelle (HV, LD) bis spätestens Mittwoch, den 13.12.2017 vorliegen.
  • Sämtliche eingereichten Anträge müssen ohne Rückfragen und Nachbearbeitungen policierungsfähig sein.

Alle rechtzeitig eingereichten Anträge werden in der Courtageabrechnung für Dezember 2017 berücksichtigt. Die Courtage wird Anfang Januar 2018 ausbezahlt.

Der direkteste Weg in unsere Vertragsabteilung ist per E-Mail an vertrag@sdk.de

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