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Anpassung der obligatorischen Gruppenversicherungsverträge

Anpassung der obligatorischen Gruppenversicherungsverträge

Aufgrund der Modernisierung des Versicherungssteuerrechts und der Neuausgestaltung der Grundsätze für die echte Gruppenversicherung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden in den kommenden Wochen ca. 1.000 obligatorische Gruppenversicherungsverträge angepasst. Firmen und Mitarbeitenden entstehen dadurch weder Nachteile, noch Mehrkosten.

Gruppenverträge mit Tarif BFRO

Durch die Aktualisierung des Gesetzes zur „Modernisierung des Versicherungssteuerrechtes“ wird es notwendig, Klarstellungen in unserem gemeinsamen Vertragsverhältnis für den Tarif BFRO (Beitragsfreistellung im Versicherungsfall) vorzunehmen. Dies dient der Sicherstellung, dass wir auf die vereinbarten Beiträge auch zukünftig keine Versicherungssteuer erheben müssen.

Vor dem 01.07.2021 geschlossene Gruppenverträge

Zusätzlich bedarf es bei obligatorischen Gruppenverträgen, die vor dem 01.07.2021 geschlossen oder geändert wurden, ebenfalls Klarstellungen aufgrund des Rundschreibens der BaFin vom 03.03.2021. Hauptsächlich geht auch hier um Hinweise und klare Informationen zu den  Themen Weitergabe von Informationen an Mitarbeitende, die Rücknahme von Beitrittserklärungen durch Mitarbeitende sowie dem Verzicht auf die Aufrechnung gegenüber der Mitarbeitenden mit einer Forderung gegen die Firma.

Keine Nachteile für Firmen und Mitarbeitende – Einschluss der Gesundheitsdienstleistungen

  • Firmen bzw. Mitarbeitenden haben weder Nachteile noch Mehrkosten. Es handelt sich lediglich um Klarstellungen bzw. Ausformulierungen gewisser Vertragsvereinbarungen.
  • Des Weiteren erhalten die Firmen den Hinweis hinsichtlich der Erweiterung unserer Tarife um die Gesundheitsdienstleistungen.


Ab KW 24 werden die entsprechenden Nachträge zu den Gruppenversicherungsverträgen durch Abt. AV an die Firmen direkt versandt. Es handelt sich um ca. 1.000 Anschreiben. Die konkreten Änderungen sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt.


Übersicht der Anpassungen und Ergänzungen zur Versicherungssteuer:

 

Übersicht zu Ergänzungen und Anpassungen zur Neugestaltung der Grundsätze für Gruppenverträge:


Übersicht der Anpassungen und Ergänzungen zur Erweiterung Gesundheitsdienstleistungen:

 

Unsere aktuellen Gesundheitsdienstleistungen finden Sie unter https://www.sdk.de/gesundheitsdienstleistungen.

 

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