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Assekurata bescheinigt der SDK weiter verbesserte bKV-Qualität

Assekurata bescheinigt der SDK weiter verbesserte bKV-Qualität

Die SDK hat die Bedingungen ihres ambulanten Budgettarifs „ABO“, den sie im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung anbietet, überarbeitet und an die bereits gelebte Erstattungspraxis angepasst. Die unabhängige Ratingagentur Assekurata würdigt dies mit einer weiter verbesserten Bewertung von bisher 1,2 auf jetzt 1,1. Dies entspricht der Gesamtnote „Sehr gut“.

Weiter verbesserte Bedingungen

Mit dem Bedingungsupdate hat die SDK jetzt neu die Ernährungstherapie in die Aufzählung der erstattungsfähigen Heilmittel aufgenommen. Ebenso wurde die Erstattungsfähigkeit der Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmitteln eingeführt. Erfreulich ist dies gerade vor dem Hintergrund, dass es in diesen Punkten aufgrund fehlender Klarstellungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) häufiger zu Missverständnissen zwischen Kunden und Versicherern kommen kann. 

„Damit erweitert die SDK nochmals ihre ohnehin schon sehr guten Tarifleistungen“, betont Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will. „Aus Kundensicht ist es erfreulich, dass die SDK ihren Versicherten auch im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung klare und transparente Leistungsversprechen in den AVB formuliert“, ergänzt Reiner Will.

Budgettarife sollten umfassenden Versicherungsschutz bieten

Bei der Bewertung von Budgettarifen legt Assekurata einen starken Fokus darauf, dass die Versicherten in Kombination mit der Grundversorgung (private Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung) über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen. In diesem Zusammenhang müssen alle medizinisch sinnvollen ambulanten beziehungsweise zahnärztlichen Maßnahmen grundsätzlich versichert sein.

So wertet Assekurata

In der ambulanten Zusatzversicherung misst Assekurata die Tarifqualität anhand folgender neun Leistungsbereiche: Arzneimittel, Heilmittel, Vorsorge, Schutzimpfungen, sonstige Hilfsmittel, Sehhilfen, Naturmedizin, refraktive Chirurgie sowie sonstige Leistungen.

Anforderungen an sichere Kalkulationsgrundlagen werden erfüllt

„Neben sehr gut ausgestalteten Tarifbedingungen bestätigen wir dem SDK-Tarif „ABO“ auch eine sichere Kalkulation“, erläutert Reiner Will. Der bKV-Tarif der SDK erfüllt demnach alle Anforderungen an die sichere Kalkulation.

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