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Beitragsanpassung 2015: Nur geringe Auswirkung fürs Neugeschäft

Beitragsanpassung 2015: Nur geringe Auswirkung fürs Neugeschäft

Zum 01.01.2015 ist in einem Teil unserer Tarife und Beobachtungseinheiten eine Beitragsanpassung notwendig. Einzige „kritische“ Kombination im Bestand ist bei Frauen A80 bzw. A80B/AZ75/S103, aber hier gibt es Alternativen. Für das Neugeschäft ist die Anpassung der Unisextarife unerheblich.

Anpassungsbedarf nur etwa 1 Prozent auf den Gesamtbestand

In der Vollversicherung (Bisex-Tarife) sind im ambulanten Bereich lediglich die Tarife A75, A210, A220 und BE bei Männern sowie die Tarife A75, A80 und A80B bei Frauen und A75 ebenfalls bei Kindern betroffen. Es gibt eine Anpassung im Tarif S101 für Männer und Kinder, im Tarif S102 für Männer, Frauen und Kinder sowie im Tarif S103 für Frauen und Kinder. Dabei kommt es in den meisten Altern zu Beitragssenkungen außer bei den Tarifen S101 Kinder und S103 Frauen. Bei den Zahntarifen gibt es überwiegend Beitragserhöhungen, außer im AZ bei Männern (keine Anpassung) und im ZS75 bei Frauen (Senkung).

In der Zusatzversicherung gibt es Beitragserhöhungen überwiegend bei Frauen, in den Tarifen SG1/SG1O, ZG70, AG und AG80. Kinder sind in den Tarifen SG1, NH und PE betroffen. Im Zahnzusatzbereich halten sich Senkungen und Erhöhungen etwa die Waage.  

In den Gruppentarifen werden die Tarife 10 (F und M) für Erwachsene ab 20 Jahren günstiger.

Gesenkter Rechnungszins von 3,1 Prozent einkalkuliert

Bei allen angepassten Tarifen der Bisex-Welt wurde im Rahmen der Anpassung der Rechnungszins auf 3,1 Prozent abgesenkt. Trotz des niedrigeren Rechnungszinses, der rechnerisch zu höheren Beiträgen führt, gab es in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten eine Senkung der Beiträge.

Betroffene gängige Tarifkombinationen (Bisex)

Am stärksten von der Anpassung betroffen ist die Kombination A80/A80B/S103/AZ75 bei Frauen. Hier gibt es jedoch Alternativen: Ein Wechsel vom Bisex- in den gleichen Unisex-Tarif mildert die Anpassung ab, ein Wechsel in A75 führt bei allerdings etwas geringerer Leistung (höherer Selbstbehalt, keine Leistung für Heilpraktikerbehandlung) sogar zu einer deutlichen Reduzierung des Beitrags.

Bitte beachten: Nach einem Wechsel von Bisex- in Unisex-Tarife ist keine Rückkehr in die Bisex-Welt mehr möglich. In diesem Fall ginge auch die Wechselmöglichkeit in den Standardtarif dauerhaft verloren.

Hier geht’s zum Zahlenbeispiel
 
Bei Männern wird in der Kombi A75/ZS75/S101 (Bisex) die Anpassung im Tarif A75 und ZS75 durch eine leichte Senkung im Tarif S101 leicht abgeschwächt.

Anpassung im Neugeschäft (Unisex) nahezu ohne Bedeutung

Bei den Unisex-Tarifen ist in der Vollversicherung bei Erwachsenen lediglich der Tarif A80Bu betroffen, bei Kindern die Tarife A75u, A80u, A109u, AZu,  ZS75u, S101u und S103u (Senkung). In der Zusatzversicherung steigt der Beitrag für Erwachsene im Tarif AG80u, bei Kindern im Tarif PZ/PZM.

Neue Beiträge sind bereits genehmigt

Die neu kalkulierten Beiträge und zugrundeliegenden technischen Berechnungsgrundlagen sind vom Treuhänder bereits genehmigt. Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Neugeschäftsbeiträge. Diese kommen in der Bisex-Welt jedoch nur im Falle eines Tarifwechsels zur Anwendung. Die Werte bieten  auch eine gewisse Orientierung, wie hoch die absolute Anpassung im Bestand ausfällt.

Übersicht der Beitragstendenzen

Um eine tabellarische Darstellung nicht unübersichtlich zu machen, haben wir Anpassungen für Schüler und Studenten nicht abgebildet. Die Anpassungen für Schüler und Studenten entnehmen Sie bitte den jeweiligen verlinkten Beitragstabellen, in denen Sie alle Änderungen nachlesen können.

 

BISEX

Der folgenden Übersicht entnehmen Sie, welche Tarife in welchen Beobachtungseinheiten (Mann, Frau, Kind) betroffen sind (geringe Änderungen vorbehalten):

Tarife Vollversicherung (Bisex) Männer Frauen Kinder
A100, A103, A105, A107, A109, TA2 bis TA52 nein nein nein
A80, A80B nein + nein
A75 + - +
A210, A220 + nein nein
S101 - / + nein +
S102 + / - - nein
S103 nein + -
AZ nein + +
ZS75 + - +
Z250, Z260 + + / - +
PN / PPN + +  
BE + nein  

 

Gruppentarife (F- und M-Tarife)

Gesamt
WG, SG, ZG%, ZH40, ZGB, NH, AG, AGZ nein
10F, 10M -

 

Tarif Auslandsreise Gesamt
AR nein

Legende: "nein" = keine Beitragsanpassung | "+" = Beitragserhöhung | "-" = Beitragssenkung | "+ / -" = überwiegend Beitragserhöhung | "- / +" = überwiegend Beitragssenkung

 

Neue Bisex-Beiträge in der Übersicht

Vollversicherung

Zusatzversicherung

Beiträge und Anpassungsprozentsätze der betroffenen Gruppentarife

 

UNISEX

Der folgenden Übersicht entnehmen Sie, welche Tarife in welchen Beobachtungseinheiten (Erwachsene, Kinder) betroffen sind (geringe Änderungen vorbehalten):

Tarife Vollversicherung (Unisex) Erwachsene Kinder
A100u, A103u, A105u, A107u, A210u, A220u, S102u, Z250u, Z260u, TA2u bis TA52u, BEu nein nein
A75u, A80u, A109u, S101u, AZu, ZS75u nein +
A80Bu + nein
S103u nein -
PN/PPN + nein

 

Tarife Zusatzversicherung (Unisex) Erwachsene Kinder
AGZu, WGu, WGZ2, WGZ3, WGZ4, ZG20u - ZG70u, ZH40u, NHu, PS0u - PS3u, PSUu, SG1u, SG2u, SG1Ou, SG2Ou, 10u, TG6 nein nein
AG80u + nein
ZGBu, PZ/PZM, V80u, V09u nein +

Legende: "nein" = keine Beitragsanpassung | "+" = Beitragserhöhung | "-" = Beitragssenkung

 

Neue Unisex-Beiträge in der Übersicht

Vollversicherung

Zusatzversicherung

Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995

Aufgrund der geringen Anpassungen für 2015 hat sich auch die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung auf gutem Niveau weiter verbessert. Bei Männern haben sich durch die Anpassung des Tarifs A75 die Langzeitbetrachtungen in den Kombinationen A75/ZS75/S101 bzw. S103 minimal verschlechtert, bei Frauen die Kombinationen mit den Tarifen A80, A80B und/oder S103. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.

Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.

Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) wird die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze von 14,9 Prozent limitiert.

SDK-Angebotssoftware mit neuen Beiträgen ab KW 45

Die Integration der neuen ab 01.01.2015 geltenden Beiträge in KVT web erfolgt ab KW 45. Ebenfalls ab KW 45 ist der Download unserer Offline-Version KVT win möglich.

Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei

Erstmalig erhalten Sie dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2015 vorab als PDF-Datei.

Zudem erhalten Sie ferner eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
  • Versicherungsnummer
  • Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
  • Beitrag vorher (2014)
  • Beitrag nachher (2015)
  • Prozentuale Darstellung des Mehrbeitrags über + und -

Diese Datei wird Ihnen am 14.11.2014 per E-Mail zugesendet.

Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“. In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.

Allgemeine Informationen: Wann werden Beiträge angepasst?

Wie in den AVB festgelegt, vergleicht die SDK zumindest einmal jährlich für jeden Tarif und für jede Beobachtungseinheit (Männer, Frauen, Kinder) die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Vomhundertsatz (für die SDK-Tarife 7,5 Prozent, mit Ausnahme der neueren Tarife A210, A220, Z250, Z260, NLT, NH, TG6, PS, PZ, WGZ, GKVP, G-, F- und M-Tarife 5 Prozent), werden alle Beiträge dieser Beurteilungseinheit überprüft und - soweit erforderlich - mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders an den veränderten Schadenverlauf angepasst.

Bei allen neu kalkulierten Tarifen/Beobachtungseinheiten liegt der Kalkulation die Sterbetafel PKV 2015 zugrunde, was sich jedoch beitraglich gegenüber der bisher verwendeten Sterbetafel kaum auswirkt.
    
In den Krankheitskostentarifen hängt der Schadenverlauf von der Entwicklung der Krankheitskosten ab. Diese werden maßgeblich von den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, den Kosten des medizinischen Fortschritts und der Häufigkeit der Leistungsinanspruchnahme durch die Versicherten bestimmt.

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