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Beitragsanpassung 2016: Langfristig stabile Beiträge

Beitragsanpassung 2016: Langfristig stabile Beiträge

Zum 01.01.2016 ist in einem Teil unserer Tarife und Beobachtungseinheiten eine Beitragsanpassung notwendig. Im Bestand und im Neugeschäft bei Kindern sind mehrere Tarife (A80/A103/A210/A220/S102) betroffen, jedoch nicht nennenswert. Die Anpassung der Unisextarife hat auf das Neugeschäft kaum Auswirkungen.

Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife und die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994. 

Kaum Beitragsanpassung in der Vollversicherung

In der Vollversicherung (Bisex-Tarife) ist im ambulanten Bereich lediglich der Tarif A107 bei Frauen und die Tarife A80/A103/A210/A220 bei Kindern (bei Kindern auch im Unisex-Neugeschäft) betroffen. Im stationären  Bereich werden die Tarife S101/S102/S103 für Frauen und S102 für Kinder angepasst, wobei S102/S103 bei Frauen überwiegend sogar leicht günstiger werden.

Die Anpassung der Unisextarife hat auf das Neugeschäft der Vollversicherung kaum Auswirkungen. Hier sind lediglich die Tarife A210u (Erwachsene) und A220u (Erwachsene, Kinder) betroffen. Gängige Tarifkombinationen bleiben unberührt.

Zusatzversicherung weitgehend stabil

Die Beitragsanpassung zum 01.01.2016 sieht auch im Bereich der Zusatzversicherung sehr gut aus. Einzig der Tarif NH trübt das ansonsten von Stabilität geprägte Bild.

Rechnungszins auf 3,0 Prozent gesenkt

Die Beitragsanpassung ist aufgrund der Schadenentwicklung in den einzelnen Tarifen erforderlich. Bei allen angepassten Tarifen der Bisex-Welt wurde im Rahmen der Anpassung der Voll- und Ergänzungsversicherungen der Rechnungszins auf 3,0 Prozent abgesenkt. Trotz des niedrigeren Rechnungszinses, der rechnerisch zu höheren Beiträgen führt, gab es in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten eine Senkung der Beiträge.

Gruppenversicherung stärker betroffen

Bei einer Reihe von Gruppentarifen kommt es leider zu spürbaren Anpassungen. Die Anpassung fällt im Bestand geringer aus als fürs Neugeschäft. Grund hierfür ist, dass alle Gruppentarife (F/M) für Firmen und mhplus für den Verkauf ab 01.01.2016 mit einem höheren Kostenanteil kalkuliert wurden. Hier hatte sich in der Vergangenheit eine Diskrepanz zwischen kalkulierten und tatsächlichen Kosten ergeben, die nun einmalig durch eine Neukalkulation korrigiert wird. Dies allein führt in der Beitragsgruppe „21 bis 65 Jahre“ zu einem Zuschlag von 5,4 Prozent (VF) bis 11,3 Prozent (WGF) zusätzlich zur Beitragsanpassung. In den meisten Fällen liegt dieser Zuschlag bei etwa 7 Prozent. Dies gilt analog auch für die M-Tarife.
    
Die neu kalkulierten Gruppentarife fürs Neugeschäft erhalten nur für die interne Unterscheidung jeweils den Zusatz „z“ (z.B. AGFz, SG2Mz usw.), d.h. gegenüber unseren Versicherten erfolgt keine Unterscheidung zur bisherigen Tarifbezeichnung auf dem Versicherungsschein oder sonstigen Dokumenten.

Übersicht der Beitragstendenzen

Um eine tabellarische Darstellung nicht unübersichtlich zu machen, haben wir Anpassungen für Schüler und Studenten nicht abgebildet. Die Anpassungen für Schüler und Studenten entnehmen Sie bitte den jeweiligen verlinkten Beitragstabellen, in denen Sie alle Änderungen nachlesen können.
Der folgenden Übersicht entnehmen Sie, welche Tarife in welchen Beobachtungseinheiten (Mann, Frau, Kind) betroffen sind (geringe Änderungen vorbehalten):

 

Bisex

Tarife Vollversicherung (Bisex) Männer Frauen Kinder
A100, A105, A109, A80B, AZ, A75, ZS75, BE, PN7PPN, Z250, Z260; Alttarife 5A0, 5A1, 5A2, 6A nein nein nein
A103, A210 nein nein -
A80, A220 nein nein +
A107, S101 nein + nein
S102 nein - -
S103 nein - nein
Alttarif 6Z + nein nein
Alttarif 5S + - -

 

Tarife Zusatzversicherung (Bisex)

Männer Frauen Kinder
AG, AG80, ZG20, ZG30, ZG50, ZG70, 10, PE2, PE3, PS0S - PS3S, PS0SD - PS3SD, PSU, V80, V09 nein nein nein
AGZ nein - / + +
WG nein - nein
NH nein + nein
ZH40, PS0A - PS3A, PS0AD - PS3AD nein nein +
ZGB - - / + nein
SG1 nein nein -
SG2 - / + - / + -
WGZ2, SG2O + +  
WGZ3, WGZ4 - -  
TA2 - / + -  
TA4 - / + +  
TA6 + / - + / -  
TA13 + + / -  
TA26 + -  
TA52 + +  
PE1 + nein nein

 

Gruppentarife (F- und M-Tarife)

Gesamt
WG, V nein
AG, AGZ, NH, ZG3F, ZG3M, ZG5, ZG7, SG1, SG2, TG6 +
ZGB, 10 -
ZH4 - / +

 

Tarif Auslandsreise Gesamt
AR nein

Legende: "nein" = keine Beitragsanpassung | "+" = Beitragserhöhung | "-" = Beitragssenkung | "+ / -" = überwiegend Beitragserhöhung | "- / +" = überwiegend Beitragssenkung

 
 

Beiträge und Anpassungsprozentsätze der betroffenen Bisex-Tarife

In welchen Tarifen sich wieviel ändert, das entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:

Vollversicherung 

Zusatzversicherung

Gruppentarife (F/M)

 
 
 
Unisex
 
Tarife Vollversicherung (Unisex) Erwachsene Kinder
A100u, A105u, A107u, A109u, A80Bu, AZu, Z250u, Z260u, A75u, ZS75u, S101u, S103u, BEu, PN/PPN, VP (neu) nein nein
A103u, A80u, S102u nein -
A210u + -
220u + +
 
Tarife Zusatzversicherung (Unisex) Erwachsene Kinder
AG80u, ZG20u - ZG70u, ZH40u, V (neu), SG2Ou, 10u, PS0Su - PS3Su, PS0SDu - PS3SDu, PSUu, PZ, PZM nein nein
AGZu + / - +
WGu, ZGBu - nein
NHu + nein
SG1u - / + -
SG1Ou + / -  
SG2u nein -
TA2u -  
WGZ2u, TA13u, TA52u +  
WGZ3u, WGZ4u, TA26u -  
TA4u, TA6u, TG6 - / +  
PS0Au - PS3Au, PS0ADu - PS3ADu nein +

Legende: "nein" = keine Beitragsanpassung | "+" = Beitragserhöhung | "-" = Beitragssenkung

 
 

Beiträge und Anpassungsprozentsätze der betroffenen Unisex-Tarife

Vollversicherung 

Zusatzversicherung

 

Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995

Aufgrund der geringen Anpassungen für 2016 hat sich auch die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung auf gutem Niveau weiter verbessert. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.

Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.

Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden. Für die Beitragsanpassung zum 01.01.2016 haben wir vorrangig tarifbezogene Werte festgelegt. 

Tarifbezogene Limitierungen:
Zur Vermeidung von tarifbezogenen Spitzenerhöhungen bzw. zur vollständigen Finanzierung der Beitragserhöhungen für den Versichertenbestand in einzelnen Beobachtungseinheiten werden für die Tarife der Krankheitskostenvollversicherung  und  der Krankheitskostenzusatzversicherung  tarifbezogene Limitierungen festgelegt.

Personenbezogene Limitierungen:
Zusätzlich wird bei den nichtbeihilfeberechtigten Vollversicherten eine personenbezogene prozentuale Beitragslimitierung durchgeführt, in die alle Krankheitskostentarife der versicherten Person einbezogen werden. Die personenbezogene Limitierung wird wie folgt festgelegt:

  • 7,5 % (nichtbeihilfeberechtigte Vollversicherte)

SDK-Angebotssoftware mit neuen Beiträgen ab KW 48

Die Integration der neuen ab 01.01.2016 geltenden Beiträge in KVT web erfolgt ab KW 48. Ebenfalls ab KW 48 ist der Download unserer Offline-Version KVTwin möglich.

Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei

Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2016 vorab als PDF-Datei. In der Gruppenversicherung erhalten Sie das Anschreiben an die Gruppenversicherungspartner (GV-Partner) ebenfalls als PDF-Datei

Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
  • Versicherungsnummer
  • Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
  • Beitrag vorher (2015)
  • Beitrag nachher (2016)
  • Prozentuale Darstellung des Mehrbeitrags über + und -

Diese Datei wird Ihnen am 13.11.2015 per E-Mail zugesendet.

Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“. In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.

GKV-Beitragsentwicklung verbessert Wettbewerbssituation der SDK weiter

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der ausschließlich vom Arbeitnehmer zu zahlen ist, soll 2016 von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent steigen. Das führt zu einem GKV-Höchstbeitrag von 15,7 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag) oder 665,29 Euro. Zusammen mit dem Höchstbeitrag für die Pflegepflichtversicherung von 99,58 Euro (Kinderlose: 110,18 Euro) ergibt sich ein Gesamthöchstbeitrag in der GKV von 764,87 Euro (Kinderlose: 775,47 Euro). Dadurch verbessert sich die Wettbewerbssituation für die PKV in der Vollversicherung.

Allgemeine Informationen: Wann werden Beiträge angepasst?

Wie in den AVB festgelegt, vergleicht die SDK zumindest einmal jährlich für jeden Tarif und für jede Beobachtungseinheit (Männer, Frauen, Kinder) die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Vomhundertsatz (für die SDK-Tarife 7,5 Prozent, mit Ausnahme der neueren Tarife A210, A220, Z250, Z260, NLT, NH, TG6, PS, PZ, WGZ, F- und M-Tarife 5 Prozent), werden alle Beiträge dieser Beurteilungseinheit überprüft und - soweit erforderlich - mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders an den veränderten Schadenverlauf angepasst.

Bei allen neu kalkulierten Tarifen/Beobachtungseinheiten liegt der Kalkulation die Sterbetafel PKV 2016 zugrunde, was sich jedoch beitraglich gegenüber der bisher verwendeten Sterbetafel kaum auswirkt.
    
In den Krankheitskostentarifen hängt der Schadenverlauf von der Entwicklung der Krankheitskosten ab. Diese werden maßgeblich von den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, den Kosten des medizinischen Fortschritts und der Häufigkeit der Leistungsinanspruchnahme durch die Versicherten bestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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