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Beitragsanpassung 2022: Neue Beiträge und Veränderungen

Beitragsanpassung 2022: Neue Beiträge und Veränderungen

Zum 01.01.2022 ist in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten im Bestand der „alten“ Vollversicherung FLEXOprivat , der Zusatzversicherung und der Pflegezusatzversicherung eine Beitragsanpassung notwendig. Auch ein Teil der Gruppentarife und somit die betriebliche Krankenversicherung sind betroffen.

Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife im Neugeschäft sowie die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994. Auch nach dieser Anpassung, bei der in einigen Tarifen der Rechnungszins gesenkt wurde, verläuft die langfristige Entwicklung weiterhin auf einem mit der GKV vergleichbaren Niveau.

Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Neugeschäftsbeiträge. Diese kommen in der Bisex-Welt jedoch nur im Falle eines Tarifwechsels zur Anwendung. Die Werte bieten auch eine gewisse Orientierung, wie hoch die absolute Anpassung im Bestand ausfällt.

GesundheitsFAIR

In der für das Neugeschäft wichtigen Vollversicherung GesundheitsFAIR gibt es keine Beitragsanpassungen. Unverändert bleibt auch der Beitragsentlastungstarif BE.

Unisex-Tarife „alte“ Vollversicherung FLEXOprivat

Die Beitragsanpassung umfasst bei Erwachsenen die Tarife A100u, A103u, A105u, A107u, A80Bu und den Tarif A75u. Für Kinder sind keine Anpassungen notwendig.

Unverändert stabil bleiben auch die Stationärtarife S101, S102 und S103. 


BISEX-Tarife (FLEXOprivat)

Frauen sind von der BAP stärker betroffen als Männer. Für Kinder sind auch hier keine Anpassungen notwendig.

Für Männer werden nur die Tarife A107 und A75 angepasst. Bei Frauen werden die Tarife A100, A103, A105, A80B sowie der Stationärtarif S103 angepasst.

Die betroffenen Vollversicherungstarife und die jeweilige prozentuale Anpassung entnehmen Sie bitte den Tabellen: 


Beamtentarife: Tarife Frauen/Männer (Bisex) und Kinder betroffen

Bei den Bisex-Tarifen sind bei den Männern die Tarife S% und W von einer Beitragserhöhung betroffen. Bei den Beihilfeergänzungstarifen B, BW1 und BW2 ergeben sich hingegen in fast allen Eintrittsaltern Beitragssenkungen. 
Bei Kindern gibt es in den Tarifen S% und R% Beitragssenkungen sowie eine Beitragserhöhung im Tarif Z. 
Bei den Frauen gibt es Beitragssenkungen in den Beihilfeergänzungstarifen B und BW2.

Bei den Unisex-Tarifen erfolgen in den Beihilfeergänzungstarifen Bu, BW1u und BW2u ebenfalls in fast allen Eintrittsaltern Beitragssenkungen. Die Kinder im Unisex Tarif Z, S% und R% sind ebenfalls von einer Beitragsanpassung betroffen. Im Zu steigen die Beiträge. In den Tarifen S%u und R%u sinken die Beiträge.


Pflegepflichtversicherung

In der privaten Pflegepflichtversicherung bleiben die Höchstbeiträge zum 01.01.2022 unverändert. Es ist jedoch vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 ein befristeter Corona-Zuschlag zu erheben.
 

Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995 auf gutem Niveau

Auch nach den Anpassungen für 2022 bewegt sich die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung weiterhin auf einem guten Niveau. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: 
A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.

Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.


Ergänzungsversicherung

In der Ergänzungsversicherung gibt im Bisex-Tarif des AG80 für die Frauen eine Anpassung. Bei den Männern sind die Tarife ZGB und SG1 betroffen, wobei es im SG1 lediglich bei den jüngeren Eintrittsaltern Beitragserhöhungen gibt. Bei den Kindern gibt es Beitragssenkungen im Tarif ZGB.

In den Unisex-Tarifen gibt es bei den Kindern eine Beitragssenkung im Tarif ZGBu. Weitere Tarife sind nicht betroffen.

Die Krankentagegelder TA2 und TA4 sind im Bisex-Bereich bei den Männern und Frauen sowie in den Unisex-Varianten von einer Beitragsanpassung betroffen. Das Krankenhaustagegeld Tarif 10 bleibt unverändert.

In der Pflegeergänzung gibt es Anpassungen in den Bisextarifen PG für die Männer. Außerdem sind die Tarife PEV3 und PEV4 für Männer und Kinder betroffen. Bei Kindern ist hier zusätzlich der Tarif PEV1 betroffen.
In den Unisex-Tarifen sind die Tarife PZ und PZM betroffen.


Anpassung und Senkung in den Gruppentarifen

In den Gruppentarifen (F- und M-Tarife) wird der Kostenerstattungstarif AG nach oben angepasst. Beim Tarif AGZ gibt es Beitragssenkungen.


Rechnungszins auf 1,9 Prozent gesenkt

Bei allen angepassten Tarifen wurde im Rahmen der Anpassung der Voll- und Ergänzungsversicherungen der Rechnungszins auf 1,9 Prozent abgesenkt. Trotz des niedrigeren Rechnungszinses, der rechnerisch zu höheren Beiträgen führt, gab es in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten eine Senkung der Beiträge.

In einigen Tarifen ist der Anpassungsbedarf bei dieser BAP 2022 auch deshalb etwas größer, weil diese Tarife schon seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst wurden. Grund hierfür ist der sogenannte Auslösende Faktor, welcher erst in 2021 überschritten wurde und somit einen „Nachholeffekt“ ausgelöst hat.

 

Weitere Infos zur BAP

Als weiterführende Informationen zur BAP bieten wir Ihnen eine Entscheidungshilfe zum Tarifwechsel (0.169) und Fakten zur BAP (0.169b) an.

Die gesammelten Unterlagen sowie Informationen können Sie auf unserem extra eingerichteten BAP-Bereich auf dem Maklerportal einsehen. Zu diesem gelangen Sie hier.

Kundenanschreiben: Versand in Tranchen seit 09.11.2021

Die Anschreiben an unsere Kunden werden in zwölf Tranchen seit 09.11.2021 versendet. Ein Versand der Anschreiben von Kunden aus dem Maklerbestand erfolgt ab dem 12.11.2021.Die Anschreiben werden daher ab dem 13.11.2021 bei Ihren Kunden eingehen. Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“ (1.490). In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter. Vollversicherte sind bei einer Beitragserhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften auf ihr Umstufungsrecht unter Beifügung des Textes der Bestimmung des § 204 VVG hinzuweisen.

Alternativangebote: Versicherte über 55 Jahre

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, weisen wir bei einer Beitragserhöhung für ihren substitutiven Krankenversicherungsschutz auf die Möglichkeit einer Umstufung in beitragsgünstige Alternativtarife hin. 

Die Verpflichtung, auch verkaufsoffene Tarife anzubieten, kann zu einer Vermengung von alten und neuen Vollversicherungstarifen mit unterschiedlichen AVBs führen. 

SDK-Angebotssoftware KVTweb mit neuen Beiträgen bereits verfügbar

Die Integration der neuen ab 01.01.2022 geltenden Beiträge in KVT web ist bereits erfolgt. Der Download unserer Offline-Version KVTwin wird in Kürze möglich sein.

Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei

Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2022 vorab als PDF-Datei. In der Gruppenversicherung erhalten Sie das Anschreiben an die Gruppenversicherungspartner (GV-Partner) ebenfalls als PDF-Datei.

Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler-Nummer (Verm.-Nr.)
  • Mitgliedsnummer (MNR)
  • Vorname VN
  • Nachname VN
  • Straße
  • PLZ
  • Ort
  • Gesamtbeitrag vorher (2021)
  • Gesamtbeitrag nachher (2022)
  • Gesamtveränderung absolut
  • Gesamtveränderung prozentual
  • Position (Nummer der versicherten Person)
  • Vorname der versicherten Person (VP)
  • Tarifbezeichnung
  • Beitrag Tarif vorher (2021)
  • Beitrag Tarif nachher (2022)
  • Veränderung absolut
  • Veränderung prozentual
  • Datum der Beitragsanpassung (01.01.2022)

Diese Datei wird Ihnen spätestens in KW 45 per E-Mail zugesendet.

Tarifbezogene und personenbezogene Limitierung

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (er-folgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden. 

Bei der Festlegung der Beitragslimitierungen haben wir tarifbezogene und personen-bezogene Werte festgelegt. Zur Wahrung der besonderen Belange der älteren Versicherten haben wir dabei in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung für Personen ab Alter 65 Jahre in der Regel eine stärkere Limitierung als bei Personen unter 65 Jahren vorgesehen.

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