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Beitragsanpassung 2023: Neue Werte und Veränderungen

Beitragsanpassung 2023: Neue Werte und Veränderungen

Zum 01.01.2023 ist in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten der Vollversicherung, der Zusatzversicherung und der Pflegezusatzversicherung eine Beitragsanpassung notwendig.

Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife im Neugeschäft sowie die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994. Auch nach dieser Anpassung, verläuft die langfristige Entwicklung weiterhin auf einem mit der GKV vergleichbaren Niveau.

Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Neugeschäftsbeiträge. Diese kommen in der Bisex-Welt jedoch nur im Falle eines Tarifwechsels zur Anwendung. Die Werte bieten auch eine gewisse Orientierung, wie hoch die absolute Anpassung im Bestand ausfällt.


GesundheitsFAIR

In der neuen Vollversicherung GesundheitsFAIR gibt es eine Beitragsanpassung in den Tarifen der AM3er Reihe. 


Unisex-Tarife „alte“ Vollversicherung FLEXOprivat

Die Beitragsanpassung umfasst bei Erwachsenen die Tarife A75u, A210u und A220u. Für Kinder sind Anpassungen im AZu notwendig. Unverändert stabil bleiben auch die Stationärtarife S101, S102 und S103


BISEX-Tarife (FLEXOprivat)

Bei Frauen in den Bisex-Tarifen gibt es keine Anpassungen. Männer erhalten eine Anpassung in den Tarifen A75, A210 und A220. Kinder erhalten eine Anpassung im Tarif AZ. Auch hier bleiben die Stationärtarife S101, S102 und S103 stabil.

Die betroffenen Vollversicherungstarife und die jeweilige prozentuale Anpassung entnehmen Sie bitte den Tabellen: 


Unser Tipp: Neue Vollversicherung GesundheitsFAIR
Versuchen Sie, Ihre Kunden für einen Wechsel in unsere neue Vollversicherung GesundheitsFAIR zu gewinnen. Argumente hinsichtlich Leistung und Kalkulation gibt es ausreichend.
 

Beamtentarife: Nur Tarif W Frauen, Kinder und Kinder unisex betroffen

Bei den Beamtentarifen gibt es lediglich im Tarif W in den Beobachtungseinheiten Frauen, Kinder und Kinder unisex eine Anpassung. Hier ergeben sich ausschließlich Beitragssenkungen.


Ergänzungsversicherung

In der Ergänzungsversicherung gibt in den Bisex-Tarifen SG1 Frauen und Kinder eine Beitragssenkung, ebenso im Tarif WGZ2 Männer und WGZ4 Frauen. Im Tarif WGZ4 Männer gibt es dagegen eine Erhöhung.

In den Unisex-Tarifen gibt es bei den Kindern im Tarif SG1u eine Beitragssenkung. Weiterhin kommt es bei den Erwachsenen im Tarif WGZ2u zu einer Beitragssenkung.

Der Krankentagegeld-Tarif TG6 ist in der Unisex-Variante von einer Beitragsanpassung betroffen. Das Krankenhaustagegeld Tarif 10 bleibt unverändert.


In der Pflegeergänzung gibt es Anpassungen in den Bisex-Tarifen PG für Frauen und Kinder und den Unisex-Tarifen für Erwachsene und Kinder. Außerdem ist der Tarif PEV1 für Männer und Frauen von einer Beitragserhöhung betroffen.


Gruppentarife (F-, G- und M-Tarife)

Bei den Gruppentarifen kommt es dieses Jahr zu keiner Beitragsanpassung.


Rechnungszins bei 1,9 Prozent geblieben

Bei allen Tarifen bzw. Beobachtungseinheiten, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind und vor der Anpassung einen Rechnungszins oberhalb von 1,9 Prozent ausgewiesen hatten, wurde der Rechnungszins auf 1,9 Prozent abgesenkt. Trotz des niedrigeren Rechnungszinses, der rechnerisch zu höheren Beiträgen führt, kam es bei den Frauen im Tarif SG1 und im Tarif W zu einer Senkung der Beiträge.


Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995

Auch nach den Anpassungen für 2023 bewegt sich die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung weiterhin auf einem guten Niveau. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: 
A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.

Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.


Tarifbezogene Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden. 

Bei der Festlegung der Beitragslimitierungen haben wir tarifbezogene Werte festgelegt. Eine personenbezogene Limitierung erfolgt dieses Jahr nicht, da sich bei den Nichtbeihilfeberechtigten ausschließlich Beitragserhöhungen in den ambulanten Tarifen ergeben. Im von der Beitragsanpassung betroffenen Beihilfetarif der Frauen kommt es ausschließlich zu Beitragssenkungen.

Zur Wahrung der besonderen Belange der älteren Versicherten haben wir dabei in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung für Personen ab Alter 65 Jahre in der Regel eine stärkere Limitierung als bei Personen unter 65 Jahren vorgesehen.


Weitere Infos zur BAP

Als weiterführende Informationen zur BAP bieten wir Ihnen eine Entscheidungshilfe zum Tarifwechsel (0.169) und Fakten zur BAP (0.169b) an.

Die gesammelten Unterlagen sowie Informationen können Sie auf unserem extra eingerichteten BAP-Bereich auf dem Maklerportal einsehen. Zu diesem gelangen Sie hier.

Kundenanschreiben: Versand in Tranchen ab dem 15.11.2022

Die Anschreiben an unsere Kunden werden in neun Tranchen ab dem 15.11.2022 versendet. Ein Versand der Anschreiben von Kunden aus dem Maklerbestand erfolgt ab dem 18.11.2022.Die Anschreiben werden daher ab dem 19.11.2022 bei Ihren Kunden eingehen. Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“ (1.490). In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter. Vollversicherte sind bei einer Beitragserhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften auf ihr Umstufungsrecht unter Beifügung des Textes der Bestimmung des § 204 VVG hinzuweisen.

Alternativangebote: Versicherte über 55 Jahre

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, weisen wir bei einer Beitragserhöhung für ihren substitutiven Krankenversicherungsschutz auf die Möglichkeit einer Umstufung in beitragsgünstige Alternativtarife hin. 

Die Verpflichtung, auch verkaufsoffene Tarife anzubieten, kann zu einer Vermengung von alten und neuen Vollversicherungstarifen mit unterschiedlichen AVBs führen. 

SDK-Angebotssoftware KVTweb mit neuen Beiträgen bereits verfügbar

Die Integration der neuen ab 01.01.2023 geltenden Beiträge in KVT web ist bereits erfolgt. Der Download unserer Offline-Version KVTwin wird in Kürze möglich sein.

Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei

Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2023 vorab als PDF-Datei. In der Gruppenversicherung erhalten Sie das Anschreiben an die Gruppenversicherungspartner (GV-Partner) ebenfalls als PDF-Datei.

Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler-Nummer (Verm.-Nr.)
  • Mitgliedsnummer (MNR)
  • Vorname VN
  • Nachname VN
  • Straße
  • PLZ
  • Ort
  • Gesamtbeitrag vorher (2022)
  • Gesamtbeitrag nachher (2023)
  • Gesamtveränderung absolut
  • Gesamtveränderung prozentual
  • Position (Nummer der versicherten Person)
  • Vorname der versicherten Person (VP)
  • Tarifbezeichnung
  • Beitrag Tarif vorher (2022)
  • Beitrag Tarif nachher (2023)
  • Veränderung absolut
  • Veränderung prozentual
  • Datum der Beitragsanpassung (01.01.2023)

Diese Datei wird Ihnen spätestens in KW 46 per E-Mail zugesendet.

Tarifbezogene und personenbezogene Limitierung

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (er-folgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden. 

Bei der Festlegung der Beitragslimitierungen haben wir tarifbezogene Werte festgelegt. Zur Wahrung der besonderen Belange der älteren Versicherten haben wir dabei in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung für Personen ab Alter 65 Jahre in der Regel eine stärkere Limitierung als bei Personen unter 65 Jahren vorgesehen.

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