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Beitragsanpassung 2024: Neue Werte und Veränderungen

Beitragsanpassung 2024: Neue Werte und Veränderungen

Zum 01.01.2024 ist in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten der Vollversicherung, der Zusatzversicherung, der Pflegepflichtversicherung Beamte und der Gruppenversicherung eine Beitragsanpassung notwendig.

Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife im Neugeschäft sowie die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994 bzw. 2013. Auch nach dieser Anpassung verläuft die langfristige Entwicklung weiterhin auf einem mit der GKV vergleichbaren Niveau.

Bei den Beiträgen handelt es sich immer um Neugeschäftsbeiträge. Diese kommen in der Bisex-Welt jedoch nur im Falle eines Tarifwechsels zur Anwendung. Die Werte bieten auch eine gewisse Orientierung, wie hoch die absolute Anpassung im Bestand ausfällt.

GesundheitsFAIR

In der neuen Vollversicherung GesundheitsFAIR gibt es eine Beitragsanpassung in den Tarifen der AM3er Reihe sowie bei Kindern im Tarif S.

Krankentagegeld Tarife TA

Die Krankentagegelder TA4u (Unisex), sowie TA4, TA6, TA13, TA26, TA52 (Männer) sowie der TA4 bei Frauen werden überwiegend gesenkt. Der Krankenhaustagegeld Tarif 10 ist ebenfalls von überwiegend Beitragssenkungen betroffen.

Unisex-Tarife „alte“ Vollversicherung FLEXOprivat

Die Beitragsanpassung umfasst bei Erwachsenen die Tarife A103u, A105u, A107u, A109u, A210u, A220u und A75u. 

Bei unseren Stationärtarifen sind nur die Kinder des Tarifs S103 betroffen. 

BISEX-Tarife (FLEXOprivat)

Diverse Anpassungen gibt es sowohl bei den Frauen als auch Männern in den Bisex-Tarifen. Die betroffenen Vollversicherungstarife und die jeweilige prozentuale Anpassung können Sie den folgenden Tabellen entnehmen:


Unser Tipp: Neue Vollversicherung GesundheitsFAIR
Versuchen Sie, Ihre Kunden für einen Wechsel in unsere neue Vollversicherung GesundheitsFAIR zu gewinnen. Argumente hinsichtlich Leistung und Kalkulation gibt es ausreichend.

Beamtentarife

Bei den Beamtentarifen gibt es diverse Beitragsanpassungen.

Ergänzungsversicherung

In der Ergänzungsversicherung gibt in den Bisex-Tarifen AG und AG80 bei Männern eine Beitragserhöhung. Die Tarife ZG50 und SG2 bei Männern sowie ZG70 und SG2 bei Frauen werden gesenkt. Außerdem wird der GKVP für Männer und Frauen angepasst. Die Optionstarife SG2O erfahren sowohl bei Männern als auch Frauen eine Beitragserhöhung.

In den Unisex-Tarifen gibt es überwiegend Beitragssenkungen. Beitragserhöhungen gibt es im Optionstarif SG2Ou. 

In der Pflegeergänzung gibt es nur in den Tarifen PZ und PZM eine Beitragsanpassung.

Gruppentarife: Überwiegend Beitragssenkung in der neuen bKV

In unserer betrieblichen Krankenversicherung können sich die Versicherten in der obligatorischen Versicherung über eine Beitragssenkung in den Tarifen SPUO, SP2O, SP1O, SPUOR, SP2OR und SO1OR freuen. Das gilt ebenso für die fakultativen Tarife SP2F, SP2F und SP2FR.

Gruppentarife: Anpassung und Senkung in den F- und M-Tarifen

Bei den Gruppentarifen kommt es dieses Jahr zu folgenden Beitragsanpassungen.

Rechnungszins bei 1,9 bzw. 2,1 Prozent

Bei allen Tarifen bzw. Beobachtungseinheiten, die von einer Beitragsanpassung betroffen sind und vor der Anpassung einen Rechnungszins oberhalb von 2,1 Prozent aufgewiesen haben, wurde der Rechnungszins auf 2,1 Prozent abgesenkt. Bei Tarifen die von er Beitragsanpassung betroffen sind und vor der Anpassung einen Rechnungszins von 1,9 Prozent hatten wurde der Rechnungszins von 1,9 Prozent beibehalten.

Langfristige Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995

Auch nach den Anpassungen für 2024 bewegt sich die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung weiterhin auf einem guten Niveau. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: 
A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103 sowie im Vergleich ab 2013 zusätzlich A210 / Z260 / S103.

Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.

Tarifbezogene Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden. Bei der Festlegung der Beitragslimitierungen haben wir tarifbezogene Werte festgelegt. Eine personenbezogene Limitierung erfolgt dieses Jahr nicht.

Zur Wahrung der besonderen Belange der älteren Versicherten haben wir dabei in den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung für Personen ab Alter 65 Jahre in der Regel eine stärkere Limitierung als bei Personen unter 65 Jahren vorgesehen.

Weitere Infos zur BAP

Als weiterführende Informationen zur BAP bieten wir Ihnen eine Tarifübersicht Vollversicherung BAP 2024 (0.169h) und Fakten zur BAP (0.169b) an. Die gesammelten Unterlagen sowie Informationen können Sie auf unserem extra eingerichteten BAP-Bereich auf dem Maklerportal einsehen. Zu diesem gelangen Sie hier.

Kundenanschreiben: Versand in Tranchen ab dem 14.11.2023

Die Anschreiben an unsere Kunden werden in neun Tranchen ab dem 14.11.2023 versendet. Ein Versand der Anschreiben von Kunden aus dem Maklerbestand erfolgt ab dem 17.11.2023.Die Anschreiben werden daher ab dem 18.11.2023 bei Ihren Kunden eingehen. Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“ (1.490). In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter. Vollversicherte sind bei einer Beitragserhöhung nach den gesetzlichen Vorschriften auf ihr Umstufungsrecht unter Beifügung des Textes der Bestimmung des § 204 VVG hinzuweisen.

Alternativangebote: Versicherte über 55 Jahre

Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, weisen wir bei einer Beitragserhöhung für ihren substitutiven Krankenversicherungsschutz auf die Möglichkeit einer Umstufung in beitragsgünstige Alternativtarife hin. Die Verpflichtung, auch verkaufsoffene Tarife anzubieten, kann zu einer Vermengung von alten und neuen Vollversicherungstarifen mit unterschiedlichen AVBs führen. 

SDK-Angebotssoftware KVTweb mit neuen Beiträgen bereits verfügbar

Die Integration der neuen ab 01.01.2024 geltenden Beiträge in KVT web ist bereits erfolgt. Der Download unserer Offline-Version KVTwin wird in Kürze möglich sein.

Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei

Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2024 vorab als PDF-Datei
Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler-Nummer (Verm.-Nr.)
  • Mitgliedsnummer (MNR)
  • Vorname VN
  • Nachname VN
  • Straße
  • PLZ
  • Ort
  • Gesamtbeitrag vorher (2023)
  • Gesamtbeitrag nachher (2024)
  • Gesamtveränderung absolut
  • Gesamtveränderung prozentual
  • Position (Nummer der versicherten Person)
  • Vorname der versicherten Person (VP)
  • Nachname der versicherten Person (VP)
  • Geburtsdatum der versicherten Person (VP)
  • Tarifbezeichnung
  •  Beitrag Tarif vorher (2023)
  • Beitrag Tarif nachher (2024)
  • Veränderung absolut
  • Veränderung prozentual
  • Datum der Beitragsanpassung (01.01.2024)

Diese Datei wird Ihnen im Laufe der KW 46 per E-Mail zugesendet.

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