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Beitragsrückerstattung: SDK zahlt für 2015 rund 26,7 Mio. Euro zurück

Beitragsrückerstattung: SDK zahlt für 2015 rund 26,7 Mio. Euro zurück

In der 34. Kalenderwoche erhalten rund 39.500 anspruchsberechtigte Mitglieder der SDK die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2015. Am 22.08.2016 kündigen wir die Auszahlung schriftlich an.

Insgesamt ca. 46.500 versicherte Personen freuen sich dieses Jahr über ein zusätzliches „Urlaubsgeld“ in Form der Barausschüttung. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 26,7 Mio. Euro.

Wer bekommt Geld zurück? 39.577 Verträge bzw. 46.533 versicherte Personen
Welche Tarife werden berücksichtigt? A100, A103, A105, A107, A109, A80, A80B, A75, A210, A220, A%, AZ, Z, ZE, ZS75, Z250, Z260, 5A, B, BW1, BW2, AG, AG8K, AG80
Wie viel wird erstattet? 3 volle Monatsbeiträge aus genannten Tarifen
Was sind die Voraussetzungen? Schadenfreiheit und kein Ruhen des Vertrags bei gleichzeitiger Nichtzahlung der Beiträge im Sinne des § 193 Abs. 6 VVG im Kalenderjahr 2015. Außerdem muss der Vertrag auch zum 30.06.2016 ohne Zahlungsverzug bestanden haben.
Versand des Anschreibens: 22.08.2016

Wann wird ausbezahlt?

KW 34/2016

 

Broschüre erklärt die Ermittlung der Beitragsrückerstattung

Über die Höhe und Modalitäten der individuellen BRE werden unsere Mitglieder mit Schreiben am 22.08.2016 informiert. Diesem Schreiben liegt ein Info-Flyer (1.900) bei, der das Berechnungsschema nachvollziehbar erklärt.

Liegt uns eine Einzugsermächtigung für den Beitrag vor, so überweisen wir die BRE auf das Beitragskonto, gegebenenfalls unter Anrechnung eines eventuellen Beitragsrückstands.  Alle anderen Anspruchsberechtigten erhalten einen Verrechnungsscheck.

Wichtiges Differenzierungsmerkmal der SDK: Hohe Rückerstattung bereits von Anfang an

Die SDK zahlt bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr eine hohe Rückerstattung und unterscheidet sich dadurch von vielen Mitbewerbern.

Bei den meisten Mitbewerbern, die mit vier und mehr Monatsbeiträgen locken, braucht der Kunde drei und mehr leistungsfreie Jahre in Folge. Wird dann einmal eine Leistung beansprucht, beginnt die Staffelung mit anfangs niedriger Rückerstattung wieder von vorne. 

Man könnte auch sagen: Die SDK hält, was andere versprechen, bereits von Anfang an.

SDK-Mitglieder sind also klar im Vorteil: Wer bei der SDK eine Leistung in Anspruch nimmt, kann bei anschließender Leistungsfreiheit – im Sinne der genannten Voraussetzungen – schnell wieder drei Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen.

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