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Beitragssenkung in der betrieblichen Krankenversicherung

Beitragssenkung in der betrieblichen Krankenversicherung

Stabile Beiträge sind gerade im Firmengeschäft ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Umso erfreulicher ist es, wenn die Beiträge nicht nur stabil bleiben, sondern sogar gesenkt werden können. Dies wird zum 01.01.2024 der Fall sein.

Senkung im Stationärtarif

Ganz aktuell sind die Aktuare der SDK dabei, das Tarifwerk auf einen möglichen Anpassungsbedarf zum Jahreswechsel 2024 hin zu überprüfen. Nun liegen die ersten Ergebnisse vor. Demnach können wir den Beitrag für den Tarif SP2O (Zweibettzimmer + Chefarzt) zum 01.01.2024 von bisher 22,19 € auf nunmehr 20,81 Euro absenken. Diese Senkung gilt selbstverständlich nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandskunden. Die beiden anderen stationären Tarife SP1O und SPUO befinden sich noch in der Prüfung.

Auswirkungen auf die Sachbezugsfreigrenze

Diese Senkung um etwas über 6 Prozent bzw. 1,38 € mag auf den ersten Blick marginal erscheinen. Auf den zweiten Blick zeigt sie aber zum einen, dass die SDK ihr Tarifwerk nachhaltig, sicher und mit ausreichenden Reserven kalkuliert hat. Zum anderen ergibt sich nun die Möglichkeit, mit einem Komplettschutz aus ambulanten, stationären und zahnärztlichen Tarifen unterhalb der Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro monatlich zu bleiben.


Zu guter Letzt noch ein Überblick zum aktuellen Stand der Beitragsanpassung unserer wichtigsten neugeschäftsrelevanten Tarife in der obligatorischen betrieblichen Krankenversicherung.

Sobald wir die Prüfung der restlichen Tarife abgeschlossen haben, informieren wir Sie umgehend!

Die betriebliche Krankenversicherung bleibt ein Wachstumsmarkt. Mit der SDK als Partner bieten Sie Ihren Firmenkunden beste Absicherung, professionell und solide kalkuliert.

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