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bKV und Vollversicherung: Beitragsstabilität in allen Bereichen

bKV und Vollversicherung: Beitragsstabilität in allen Bereichen

Zum 01.01.2017 ist nur in einem Teil unserer Tarife und Beobachtungseinheiten eine Beitragsanpassung notwendig. Das Unisex-Neugeschäft und der Unisex-Bestand in der Krankheitskostenvollversicherung sind bei Erwachsenen gar nicht betroffen. Der Unisex-Bestand ist seit 2013 stabil, in den Tarifen Z250u und Z260u gehen die Beiträge sogar zurück. Auch in der Betrieblichen Krankenversicherung ändert sich durch die Stabilität der Gruppentarife nichts. Diese Anpassung wirkt sich wiederum günstig auf die langfristige Entwicklung aus.

Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife und die langfristige Entwicklung ausgewählter Tarifkombinationen seit 1994. 

Überwiegend Beitragsgarantien in der Vollversicherung bis 31.12.2017

Im Bisex-Bestand der Vollversicherung gibt es in den meisten Tarifen Beitragsgarantien bis 31.12.2017. Bei Frauen sind lediglich die ambulanten Tarife A103 und A105 und bei Männern der Tarif A109 und der stationäre Tarif S103 betroffen. Bei Kindern ändern sich die Tarife AZ, ZS75, S103, Z250 und Z260 sowohl im Bisex-Bestand als auch in den Unisex Versionen. Von den gängigen Tarifkombinationen in der Vollversicherung ist keine von der BAP wesentlich betroffen.
Für Erwachsene gibt es im Neugeschäft durchweg Beitragsgarantien bis zum 31.12.2017. In den Tarifen Z250u und Z260u gehen die Beiträge sogar leicht zurück.

In der Pflegepflichtversicherung ändert sich der Beitrag aufgrund der neuen Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II).

Zusatzversicherung überwiegend stabil

Die Beitragsanpassung zum 01.01.2017 sieht auch im Bereich der Zusatzversicherung sehr gut aus. Nur der Zahntarif ZG70 und der Tarif NH (Männer, Bisex-Bestand) fallen da aus dem Rahmen.
Keine Beitragsanpassung gibt es (Bisex und Unisex) in den ambulanten Tarifen WG, AG und AG80, im Vorsorgetarif V, in den Tagegeldtarifen TA und in den stationären Tarifen SG (Ausnahme SG1 und SG1O für Männer, Bisex-Bestand)

Gesetzesänderung bei der Pflege: Neue Leistungen, neue Tarife, neue Beiträge

Die Pflegeergänzungstarife PG (bisher PS), PEV (bisher PE) und PZ ändern ihre Beiträge zumindest aufgrund der Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II). Das PSG II führt verbesserte Leistungen ein und schreibt nicht mehr drei Pflegestufen, sondern ab 2017 fünf Pflegegrade vor. Diese Neuordnung wirkt sich unweigerlich auf alle Pflegeergänzungstarife der SDK aus. Bei den Bisex-Tarifen PEV3 (bisher PE2), PS 0, PS1, PS2 und PS3 (jeweils Frauen, neu: PG) sowie beim Bisex-Tarif PEV4 (bisher PE3) für Männer kommt eine tarifliche Beitragsanpassung hinzu und es wird in diesem Zuge zusätzlich noch der Rechnungszins gesenkt.

Gesenkter Rechnungszins von 2,6 Prozent einkalkuliert

Bei allen angepassten Tarifen wurde im Rahmen der Anpassung der Voll- und Ergänzungsversicherungen der Rechnungszins auf 2,6 Prozent abgesenkt. Trotz des niedrigeren Rechnungszinses, der rechnerisch zu höheren Beiträgen führt, gab es in einigen Tarifen und Beobachtungseinheiten eine Senkung der Beiträge.

Betriebliche Krankenversicherung: Keine Beitragsanpassung in den Gruppenversicherungstarifen (F- und M-Tarife) zum 01.01.2017
In den Gruppentarifen und somit bei der betrieblichen Krankenversicherung bleiben die Beiträge unverändert. Ein Teil der Gruppenverträge ist jedoch von geänderten Beiträgen aufgrund altersbedingter Wechsel versicherter Personen in eine höhere Beitragsgruppe betroffen. Die Anpassung in einigen Pflegeergänzungstarifen und die Neuregelung des PSG II betreffen ebenfalls einen Teil der Gruppenverträge.

Übersicht der Beitragstendenzen

Um eine tabellarische Darstellung nicht unübersichtlich zu machen, haben wir Anpassungen für Schüler und Studenten nicht abgebildet. Die Anpassungen für Schüler und Studenten entnehmen Sie bitte den jeweiligen verlinkten Beitragstabellen, in denen Sie alle Änderungen nachlesen können.
Der folgenden Übersicht entnehmen Sie, welche Tarife in welchen Beobachtungseinheiten (Mann, Frau, Kind) betroffen sind (geringe Änderungen vorbehalten):

 

Bisex

 

Neue Bisex-Beiträge in der Übersicht:

Vollversicherung 

Zusatzversicherung 

 


Unisex

 

Beiträge und Anpassungsprozentsätze der betroffenen Unisex-Tarife

Vollversicherung 

Zusatzversicherung (inkl. K-Tarife)

 

Langfristige Beitragsentwicklung seit 1994 bzw. 1995 weiter reduziert

Aufgrund der geringen Anpassungen für 2017 hat sich auch die durchschnittliche Beitragsentwicklung der meisten Tarifkombinationen in der Langzeitbetrachtung auf gutem Niveau weiter verbessert. Wir haben für Sie eine Übersicht mit der Beitragsentwicklung wichtiger Tarifkombinationen zusammengestellt: A100 / AZ75 / S101 | A80 / AZ75 / S101 | A103 / AZ75 / S101 | A75 / ZS75 / S101 | A75 / ZS75 / S103 | A80B / AZ75 / S103.

Bitte beachten: Die Beitragsentwicklung in der neuen Tarifwelt fällt durch die Portabilität der Alterungsrückstellung vergleichsweise höher aus.

Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand

Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB) soll die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert werden. Für die Beitragsanpassung zum 01.01.2017 haben wir vorrangig tarifbezogene Werte festgelegt.

Tarifbezogene Limitierungen
Zur Vermeidung von tarifbezogenen Spitzenerhöhungen bzw. zur vollständigen Finanzierung der Beitragserhöhungen für den Versichertenbestand in einzelnen Beobachtungseinheiten werden für die Tarife der Krankheitskostenvollversicherung  und  der Krankheitskostenzusatzversicherung  tarifbezogene Limitierungen festgelegt.

Personenbezogene Limitierungen
Zusätzlich wird bei den nichtbeihilfeberechtigten Vollversicherten eine personenbezogene prozentuale Beitragslimitierung durchgeführt, in die alle Krankheitskostentarife der versicherten Person einbezogen werden. Die personenbezogene Limitierung wird wie folgt festgelegt:

  • 19,9 % (nichtbeihilfeberechtigte Vollversicherte)
  • 4,9 % (beihilfeberechtigte Personen)

SDK-Angebotssoftware mit neuen Beiträgen bereits aktiv

Die Integration der neuen ab 01.01.2017 geltenden Beiträge in KVT web ist bereits erfolgt. Der Download unserer Offline-Version KVTwin ist ab KW47 möglich.

Information über Ihren Versichertenbestand per PDF-Datei

Wie im vergangenen Jahr erhalten Sie auch dieses Jahr das Anpassungsanschreiben an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. den neuen Beitrag ab 2017 vorab als PDF-Datei. In der Gruppenversicherung erhalten Sie das Anschreiben an die Gruppenversicherungspartner (GV-Partner) ebenfalls als PDF-Datei.

Zudem erhalten Sie eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
  • Versicherungsnummer
  • Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
  • Beitrag vorher (2016)
  • Beitrag nachher (2017)
  • Prozentuale Darstellung des Mehrbeitrags über + und -

Diese Datei wird Ihnen am 18.11.2016 per E-Mail zugesendet.

Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“. In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.

GKV-Beitragsentwicklung verbessert Wettbewerbssituation der SDK

Der GKV-Höchstbeitrag liegt 2017 bei einem Beitragssatz von 15,7 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag) bei 682,95 Euro. Zusammen mit dem Höchstbeitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung von 110,92 Euro (Kinderlose: 121,80 Euro) ergibt sich ein Gesamthöchstbeitrag in der GKV von 793,87 Euro (Kinderlose: 804,74 Euro). Der GKV Höchstbeitrag steigt also um rund 30 Euro im Monat. Und die Prognosen für die weitere Entwicklung der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen, die in vollem Umfang von den Versicherten zu leisten sind, zeigen einen deutlichen Trend nach oben, auch wenn im Wahljahr 2017 keine Änderung anstehen soll. Auch dadurch verbessert sich die Wettbewerbssituation für die PKV.

Allgemeine Informationen: Wann werden Beiträge angepasst?

Wie in den AVB festgelegt, vergleicht die SDK zumindest einmal jährlich für jeden Tarif und für jede Beobachtungseinheit (Männer, Frauen, Kinder) die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Vomhundertsatz (für die SDK-Tarife 7,5 Prozent, mit Ausnahme der neueren Tarife A210, A220, Z250, Z260, NLT, NH, TG6, PS, PZ, WGZ, F- und M-Tarife 5 Prozent), werden alle Beiträge dieser Beurteilungseinheit überprüft und - soweit erforderlich - mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders an den veränderten Schadenverlauf angepasst.

Bei allen neu kalkulierten Tarifen/Beobachtungseinheiten liegt der Kalkulation die Sterbetafel PKV 2017 zugrunde, was sich jedoch beitraglich gegenüber der bisher verwendeten Sterbetafel kaum auswirkt.
    
In den Krankheitskostentarifen hängt der Schadenverlauf von der Entwicklung der Krankheitskosten ab. Diese werden maßgeblich von den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, den Kosten des medizinischen Fortschritts und der Häufigkeit der Leistungsinanspruchnahme durch die Versicherten bestimmt.

 

 

 

 

 

 

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