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Erinnerungsschreiben bei bestehendem Wechselrecht

Erinnerungsschreiben bei bestehendem Wechselrecht

Bei der SDK gibt es zwei Möglichkeiten, sich das Recht auf Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu sichern: entweder bedingungsgemäß im Rahmen der ambulanten Vollversicherungstarife A75, A210 oder A220 oder im Rahmen einer Anwartschafts-Versicherung (AWV). In beiden Fällen werden versicherte Personen in regelmäßigen Abständen über ihr Umwandlungsrecht informiert.

Die SDK ermittelt monatlich und immer 8 Monate im Voraus alle Verträge in den betroffenen Tarifen oder Tarifkombinationen, in denen mindestens eine versicherte Person das 30., 35., 40., 45. oder 50. Lebensjahr erreicht (A75, A210/A220, S103 + SG1-AWV bzw. SG2-AWV). Bei Kombinationen mit Pflegeergänzungstarifen (PE1-AWV, PS0-/PS1-/PS2-AWV) wird darüber hinaus auch das Erreichen des 55., 60. und 65. Lebensjahres ermittelt. Die so ermittelten versicherten Personen werden dann unverzüglich schriftlich über ihr Umwandlungsrecht in einen höherwertigen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung informiert. Dies wiederholt sich regelmäßig vor jeder der genannten Lebensaltersstufen.

Bei versicherten Personen, die vor der letzten der genannten Lebensaltersstufen stehen (Alter 50 Jahre bei den o. g. ambulanten Vollversicherungstarifen bzw. Alter 65 Jahre bei den AWV-Tarifen), gewähren wir bei Bedarf eine nochmalige Fristverlängerung um 14 Tage. Diese Verlängerung verbinden wir mit dem Hinweis, dass wir die AWV bei abermaligem Verstreichen der Frist bedingungsgemäß beenden.

Beispiel: Die turnusmäßige Erinnerung im Oktober 2011 umfasst alle Personen, die eine der betreffenden Lebensaltersstufen im Juni 2012 erreichen. Beim nächsten Anschreiben im November sind es dann die versicherten Personen mit Geburtstag im Juni 2012 usw.

Die jeweiligen Bestandsinhaber erhalten eine Kopie des Anschreibens. Der Vorlauf von 8 Monaten lässt ausreichend Zeit zur Nachbearbeitung, denn das Wechselrecht muss spätestens 6 Monate vor Erreichen einer der Lebensaltersstufen beantragt werden.

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