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Fehlende Unterschriften erschweren Antragsbearbeitung

Fehlende Unterschriften erschweren Antragsbearbeitung

Viele Anträge gehen unvollständig ein und müssen deshalb erst einmal in der Wiedervorlage „geparkt“ werden. Die Nachbearbeitung bedeutet Mehraufwand für Vermittler und Antragsabteilung.

Ganz wichtig: Alle benötigten Unterschriften einholen

Mit der aufwändigeren, seit 01.01.2013 verbindlichen Datenschutzerklärung vor allem für die Schweigepflichtentbindung ist das Risiko, wichtige Unterschriften zu vergessen, weiter gestiegen. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt folgende Grundregeln:

  • Anträge vollständig ausfüllen und unterschreiben
  • Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig beantworten
  • Datenschutzerklärung, auch wenn Sie fest mit dem Antrag verbunden ist, muss von allen volljährigen versicherten Personen zusätzlich unterschrieben werden
  • alle sonstigen risikorelevanten Erklärungen beifügen, z. B. Selbstauskünfte; erfahrene Vermittler erkennen bei den gemachten Gesundheitsangaben, wo eine zusätzliche Erklärung hilfreich oder notwendig ist.
  • Bei selbst ausgedruckten Anträgen muss jede Seite von den volljährigen, zu versichernden Personen unterschrieben werden

Bitte berücksichtigen Sie diese Punkte, denn es nutzt vor allem auch Ihren Kunden. Infos zur Datenschutzerklärung gibt auch unsere

News vom 20.12.2012

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