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FIRMAprivat: Arbeitgeberfinanzierte Gruppenverträge jetzt noch attraktiver

FIRMAprivat: Arbeitgeberfinanzierte Gruppenverträge jetzt noch attraktiver

Schon bisher hat die SDK im Rahmen von FIRMAprivat den Leistungsausschluss auf nur 15 Hochrisikoerkrankungen begrenzt, die bereits bei Vertragsschluss diagnostiziert oder schon behandelt wurden. Jetzt schließt die SDK bei betrieblichen Gruppenkranken-
versicherungsverträgen „FIRMAprivat“ sogar diese laufenden Fälle mit in den Versicherungsschutz ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Für betriebliche Gruppenkrankenversicherungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen folgende verbesserten Konditionen:

  • Verzicht auf eine Risikoprüfung
  • Keine Wartezeiten
  • Einschluss aller 15 „Hochrisikoerkrankungen“, auch wenn deren Behandlung zu Beginn des Versicherungsverhältnisses bereits andauert (z. B. Aids, Multiple Sklerose)
  • Listenmeldung für Aufnahme in den Gruppenvertrag (Muster der Liste).

Voraussetzungen für den Erhalt der verbesserten Konditionen
Der Verzicht auf Risikoprüfung, Wartezeiten und das Einschließen von Risikoerkrankungen erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Betrieb bzw. die zu versichernde Gruppe im Betrieb hat mindestens 50 Mitarbeiter.
  • Alle Mitarbeiter des Betriebes bzw. der Gruppe sind versichert.
  • Der Arbeitgeber ist Beitragszahler und Versicherungsnehmer.
  • Die Beitragsfinanzierung durch den Arbeitgeber ist auf Dauer ausgelegt und zeitlich nicht befristet.

Auch wenn die zuletzt genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bezieht sich ein Leistungsausschluss für die „Hochrisikoerkrankungen“ nur auf Behandlungen, die vor Beginn des Versicherungsverhältnisses begonnen wurden und noch andauern. Eine erneute Behandlungsbedürftigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ist dagegen mitversichert.

Weitere Besonderheiten

  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben bereits begonnene oder konkret geplante Krankenhausaufenthalte, sowie Zahn- / Parodontosebehandlungen, Kieferregulierung und Zahnersatzmaßnahmen.
  • Familienangehörige können weiterhin bei der arbeitgeberfinanzierten Gruppenversicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten mitversichert werden. Dies setzt den gleichen Versicherungsschutz und -beginn wie beim Mitarbeiter voraus. Eine Listenmeldung sowie der Verzicht auf die sogenannten Ausschlusserkrankungen ist für Familienangehörige nicht möglich.
  • Ab sofort bieten wir Arbeitgebern bei Gruppenverträgen eine Jahreszahlung im Sammelinkasso mit einem Nachlass von 2 % Skonto an. 

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