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SDK informiert Firmenkunden zu steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Krankenversicherung

SDK informiert Firmenkunden zu steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Krankenversicherung

Nach jetzigem Stand der Dinge gilt der bisher steuerfreie Sachbezug von 44 Euro ab dem 01.01.2014 für arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherungen nicht mehr. Hierüber haben wir Sie per Geschäftspartnerinformation am 23.10.2013 in Kenntnis gesetzt. Nun werden wir betroffene Firmenkunden schriftlich darüber informieren, damit sie sich auf die neue Situation vorbereiten können.

Arbeitgeberfinanzierte BKV-Beiträge gelten lt. BMF nicht mehr als Sachlohn

In der Folge werden bisher vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge steuerpflichtig und müssen daher entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber versteuert werden. Diese Information ist bisher weitgehend auf Fachkreise (Krankenversicherer, Makler) beschränkt. Die betroffenen Firmen wissen hiervon in der Regel noch nichts.

SDK will Transparenz für ihre/Ihre Firmenkunden

Wir wissen nicht, wie die Informationspolitik unserer Wettbewerber ist, aber für die SDK steht Transparenz und Offenheit gegenüber ihren versicherten Firmenkunden außer Frage. Wir sehen uns hier gegenüber unseren Kunden in der Pflicht, denn sie müssen ihre Buchhaltung auf die geänderten Rahmenbedingungen vorbereiten, wenn im Januar 2014 die ersten Gehälter ausgezahlt werden. Eventuell muss auch intern noch geklärt werden, ob man als Arbeitgeber die Pauschalsteuer selber tragen möchte oder die Arbeitnehmer den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern sollen.

SDK schreibt alle Firmenkunden mit Arbeitgeber-Finanzierung Ende KW 48/Anfang KW 49 an

Um die bei uns versicherten Firmen (mit AG-Finanzierung) mit den notwendigen Informationen zu versorgen, werden wir diese Ende KW 48/Anfang KW 49 anschreiben.

Hier geht es zum Anschreiben an SDK-Firmenkunden

Frist Mittwoch, 27.11.2013 (24 Uhr), wenn Sie Ihre Firmenkunden selber informieren wollen

Wenn Sie Ihre Firmenkunden lieber selbst informieren wollen, dann geben Sie uns bitte kurzfristig bis Mittwoch, den 27.11.2013 (24 Uhr) Bescheid:

Wenn uns diese Angaben fristgerecht vorliegen, werden wir diese Firmen vom Verteiler nehmen und bitten Sie dann gleichzeitig im Interesse aller Beteiligten, die Information an unsere gemeinsamen Firmenkunden persönlich weiterzugeben.

Bitte haben Sie Verständnis für die kurzen zeitlichen Fristen, aber für unsere Firmen zählt nun jeder Tag, wenn sie sich noch auf die Änderungen ab 2014 vorbereiten möchten.

Sie erhalten diese Information, auch wenn Sie gar keine Firmenkunden in der bKV der SDK versichert haben. Der Grund ist einfach: Eine Selektion nur der Makler, die ein betroffenes Unternehmen bei der SDK versichert haben, würde die Vorbereitungszeit für die betroffenen Firmen zusätzlich verkürzen.

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