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Aktuelle Informationen zur Unisex-Umsetzung bei der SDK

Aktuelle Informationen zur Unisex-Umsetzung bei der SDK

Es geht voran in Sachen „Unisex“. Vor dem Stichtag 21.12.2012 bestehende „kleine Anwartschaften“ auf konkrete Tarife, egal ob vor oder nachgeschaltet, können in der alten Bisex-Welt aktiviert werden. Erhöhungen und Umstufungen in unseren Stufentarifen (AZ, Z, 10, TA, BE, PE, PS) sind ebenso möglich. Nachfolgend erfahren Sie außerdem alles Wichtige zu Mindeststandards in den SDK-Vollversicherungstarifen und zur Unisex-Umsetzung.

Aktivierung kleiner Anwartschaften in Bisex bleibt möglich
Nach erneuten Gesprächen zwischen PKV-Verband und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die BaFin nun doch einer Aktivierung kleiner Anwartschaften in der Bisex-Welt auch nach dem Stichtag zugestimmt. Wer also vor dem Stichtag 21.12.2012 eine Anwartschaftsversicherung bei der SDK abgeschlossen hat, der kann den zugrundeliegenden Versicherungsschutz (z.B. Tarif S103 + SG1AWV, oder auch für unsere Pflegeergänzungstarife PS und PE) auch nach dem Stichtag aktivieren, wie bisher zu getrennten Beiträgen für Männer und Frauen.

Vorgeschaltete Anwartschaftsversicherung (AWV) auf Vollversicherungstarife
Die SDK bietet Ihnen für alle Vollversicherungstarife vorgeschaltete, auf den jeweiligen Tarif bezogene  Anwartschaftsversicherungen an. Gesetzlich Pflicht- und Familienversicherte können diese Vollversicherungstarife nach Erfüllen der Bedingungen für einen Wechsel in die PKV in der alten Bisex-Welt in Kraft setzen (vgl.AVB/AWV, Dr.-Nr. 1.599i), wenn die AWV vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurde. Der Beitrag für eine vorgeschaltete AWV beträgt 5 Prozent des Beitrags für den jeweils korrespondierenden Vollversicherungstarif.

Erweiterungsmöglichkeit bei „Stufentarifen“
Ebenso bleibt eine Erhöhung des vorhandenen Versicherungsschutzes oder eine Erhöhung des Leistungsniveaus in Bisex möglich, sofern es vertraglich vereinbart wurde. Bei unseren „Stufentarifen“ AZ, Z, 10, TA, BE, PE, PS ist hingegen auch ohne vertragliche Vereinbarung eine Erhöhung oder Umstufung des jeweiligen Tarifes in Bisex vor und nach 21.12.2012 möglich.
Beispiele: Eine Erhöhung des Krankentagegelds oder eine Umstellung von PE3 in PE1 funktioniert auch nach dem Stichtag noch in Bisex.

Ausnahme: Tarife SG1O/SG2O leben in Unisex auf
Unsere Optionstarife SG1O und SG2O sichern zwar den Wechsel in eine Vollversicherung zu, nicht aber in eine konkrete Tarifkombination. Da die Option nicht an einen bestimmten Bisex-Tarif geknüpft ist, kann eine Aktivierung ab dem 21.12.2012 daher nur in der neuen Unisex-Welt erfolgen.

Empfehlung für den Maklervertrieb
Im Jahresendgeschäft sollten vor allem Männer mindestens eine Basisabsicherung abschließen – z. B. eine Pflegeergänzungsversicherung Tarif PS3 + AWV, um sich die günstigen „Männer-Beiträge“ zu sichern und auch zu Männerbeiträgen später qualitativ aufwerten zu können.

Beispiel Tarifkombination Basis-Absicherung:

Geschlecht, Alter Basis-Absicherung Beitrag vor 21.12.2012
Mann EA 35 PS3   1.000 EUR  
  PS2      750 EUR (AWV)  
  PS3      500 EUR (AWV) 5,32 EUR mtl.
  PS0      500 EUR (AWV) (Frau: 8,82 EUR = + 65,8%)
     
Mann EA 55 PS3   1.000 EUR  
  PS2      750 EUR (AWV)  
  PS1      500 EUR (AWV) 12,23 EUR mtl.
  PS0      500 EUR (AWV) (Frau: 20,31 EUR = + 66,1%)


Wechsel von Unisex in Bisex soll unterbunden werden
Zwar gibt es außer dem erklärten Willen des Europäischen Gerichtshofes, wonach ein Wechsel von der neuen Unisex-Welt zurück in die alten Bisex-Tarife verhindert werden soll, noch keine gesetzliche Regelung dafür. Das Bundesjustizministerium hat jedoch § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) um einen geeigneten Passus ergänzt. Dieser liegt erst im Entwurf vor, wird aber wohl bald in Gesetzesform beschlossen werden.

Angepasste Unisex-Garantieerklärung (Druckstück Nr. 0.790)
Wir werden selbstverständlich weiterhin einen Wechsel von unseren Bisex-Tarifen in die neuen Unisex-Tarife anbieten. Die bereits veröffentlichte Garantieerklärung (0.790) wurde wegen der inzwischen erfolgten Klarstellungen dem aktuellen Stand angepasst.

Ergänzung der Vollversicherungstarife um Mindestleistungen
Alle SDK-Tarife werden weitgehend inhaltsgleich in Unisex angeboten werden. Hierzu gibt es ein paar Besonderheiten (gelten nur für Neuabschlüsse in Unisex):

„Positiv“-Ausnahmen (s. FAQ)

  • Erweiterung von einer auf drei Suchtentwöhnungsbehandlungen.
  • Unbegrenzte Ambulante Psychotherapie: Zukünftig werden alle ambulanten Tarife auf eine Begrenzung in der Anzahl der Therapiesitzungen verzichten.
  • Offener Hilfsmittelkatalog.

„Negativ“-Ausnahmen

Folgende derzeit nicht mehr vermarktete Tarife und Alttarife werden voraussichtlich nicht mehr für den Neuabschluss in Unisex angeboten:

  • Alttarife 5A, 5S usw.
  • PE1 bis PE3
  • AG
  • ZE

Umsetzungsplan Krankenversicherung
Um möglichst viele der umsatzstärksten Tarife frühzeitig anbieten zu können, wird die Umsetzung (von der Kalkulation, über die Freigabe vom Treuhänder bis hin zur Verfügbarkeit im Berechnungsprogramm)  gestaffelt. Momentan ist davon auszugehen, dass alle verkaufsrelevanten Tarife zum Stichtag auch in der neuen Unisex-Variante verfügbar sind. Die FAQs zum Thema Unisex wurden auf den neuesten Stand gebracht.

Beiträge und Angebote
Der Zeitdruck für alle Versicherungsunternehmen ist Ihnen bekannt. Von der politischen Entscheidung über die Klärung rechtlicher und fachlicher Fragen, die Umsetzung und die Kalkulation bis zum fertigen Produkt ist es ein weiter Weg, den wir nur in Etappen gehen können.

Beiträge und Angebote für die wichtigsten Krankenvollversicherungstarife (inkl. Krankentagegeld) erhalten Sie voraussichtlich ab Ende Oktober 2012 über unser

  • Vermittler-Service-Center (Tel. 0711/5778-698, montags bis freitags von 7.30 bis 17.30 Uhr) und/oder
  • KVTwin

Unser Online-Berechnungsprogramm KVTweb wird voraussichtlich zu Jahresbeginn 2013 nutzbar sein.
 

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