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Neue Pflegereform: Das ändert sich ab 2022

Neue Pflegereform: Das ändert sich ab 2022

Mit Beschluss vom 02.06.2021 wurde eine neue Pflegereform verabschiedet, die Betroffenen ab 2022 verbesserte Leistungen gewährt. An der grundsätzlichen Notwendigkeit, diese gesetzliche Grundabsicherung für den Pflegefall durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen, ändert sich dadurch jedoch nichts.

Bessere Leistungen ab 2022

Die beschlossene Pflegereform, die zum 01.01.2022 in Kraft tritt, bringt eine Reihe von Verbesserungen für die soziale Pflegepflichtversicherung, die sowohl durch einen pauschalen Bundeszuschuss aus Steuermitteln wie auch durch eine Erhöhung des Beitragssatzes für Kinderlose finanziert werden soll. Für Betroffene verbleibt im Pflegefall dennoch unverändert eine Finanzierungslücke bezüglich der entstehenden Kosten, die sinnvoll nur mit einer privaten Ergänzung geschlossen werden kann.

Wesentliche Änderungen der Pflegereform ab 2022 im Überblick:

  • Entlastung Pflegebedürftiger in Form eines prozentualen Zuschlags zur Finanzierung des pflegebedingten Eigenanteils. Der Zuschlag beträgt 

    - ab dem ersten Monat 5 Prozent
    - bei mehr als 12 Monaten 25 Prozent, 
    - bei mehr als 24 Monaten 45 Prozent und 
    - bei mehr als 36 Monaten auf 70 Prozent

    jeweils vom pflegebedingten Eigenanteil.

    Bezogen auf den Bundesdurchschnitt von 911 Euro (monatlicher, pflegebedingter Eigenanteil) erhalten Pflegebedürftige ab 2022 so bis zu 638 Euro monatlich zusätzlich – nur für reine Pflegekosten (nicht für Unterkunft und Verpflegung im Falle stationärer Pflege).
  • Ab 2022 pauschaler Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung in Höhe von 1 Mrd. Euro. Außerdem wird der Beitragssatz für Kinderlose um 0,1-Prozentpunkte auf 3,4 Prozent steigen. 
  • Pflegebedürftige und ihre Familien werden um 3 Mrd. entlastet.
  • Altenpflege wird besser bezahlt und der Beruf attraktiver
  • Pflegekräfte erhalten mehr Verantwortung – sie dürfen Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen treffen.
  • Ab September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.
  • Künftig auch Kurzzeitpflege im Krankenhaus (bis zu 10 Tagen Übergangspflege)


Weitere Informationen haben wir in einer Präsentation für Sie zusammengefasst.

Private Vorsorge bleibt wichtig – trotz Reform

Private Pflegevorsorge bleibt wichtig. Und Betroffene bleiben immer noch auf einem hohen Eigenanteil sitzen, den sie selbst irgendwie finanzieren müssen, aus der Rente, aus Vermögen etc. Denn die Entlastung bezieht sich lediglich auf die Pflegekosten, nicht auf Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Auch ambulante Vorsorge bleibt wichtig, da hier mit weiter steigenden Kosten zu rechnen ist. Die Anhebung des Mindestlohns, in den künftig auch ausländische 24h-Fachkräfte einbezogen werden, wird sich bemerkbar machen.

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