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Nur im Maklervertrieb: Annahmeschluss für Krankenvollversicherungsanträge 2019 bis 27.12.2019 verlängert

Nur im Maklervertrieb: Annahmeschluss für Krankenvollversicherungsanträge 2019 bis 27.12.2019 verlängert

Weihnachten geht dieses Jahr für Sie bei der SDK noch einen Tag länger. Wir erfüllen Ihre Wünsche noch bis 27.12.2019. So lange nehmen wir Anträge für eine Krankenvollversicherung mit Versicherungsbeginn 01/2020 und früher noch in diesem Jahr gerne an.

Das Jahresende ist erfahrungsgemäß eine ganz wichtige Phase im Versicherungsvertrieb.  Alle Beteiligten sind deshalb in dieser Zeit besonders gefordert. Die Bearbeitung Ihrer eingereichten Anträge genießt bei der SDK gerade am Jahresende oberste Priorität.

Garantierte Annahmefrist 2019 in der Übersicht

Einzige Voraussetzung für eingehende Anträge in der KV-Vollversicherung ist, dass die Anträge ohne Rückfragen und Nachbearbeitungen annahmefähig sind.

  • 27.12.2019 bei Eingang per Post 
  • 27.12.2019 bis 12:00 Uhr (per E-Mail)
    Anträge sind dabei an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

    KV-Voll@sdk.de

Annahmefähige Neuanträge für eine Krankenvollversicherung, die bis 27.12.2019  eingehen, werden noch im Jahr 2019 angenommen, die entsprechende Annahmebestätigung wird versandt.

Selbstverständlich werden wir unsere Kapazitäten bis Ende des Jahres voll ausschöpfen, um Ihren berechtigten Interessen als Vermittler umfassend nachzukommen.

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