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Pflegekosten-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Kinder haften für ihre Eltern

Pflegekosten-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Kinder haften für ihre Eltern

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Kinder können zur Übernahme von Pflegekosten, die für ihre Eltern entstanden sind, herangezogen werden.

BGH spricht Urteil mit Folgen

Es ist eines unserer zentralen Verkaufsargumente: Ergänzende Vorsorge für den Pflegefall – idealerweise für beide (Ehe)Partner – ist im Bedarfsfall eine günstige Vermögensversicherung. Kosten von 3.000 Euro aufwärts im Monat bei stationärer Pflege, aber auch bei ambulanter Pflege zuhause, wenn für nahezu jeden Handgriff täglich Fachpersonal benötigt wird, kann nur selten von der Rente oder anderen Lohnersatzleistungen bezahlt werden. Selbst dann nicht, wenn eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung aus Pflegestufe III erfolgen sollte. Schließlich muss der nicht pflegebedürftige Partner ja auch noch leben können.

Also geht es ohne ergänzende Absicherung ans Eingemachte: Sparguthaben, sonstiges Vermögen, im Ernstfall sogar die eigene Immobilie. Oder aber es trifft Verwandte. Und das sind zuerst die eigenen Kinder.

 

 

Dass dies nicht nur auf dem Papier so steht, belegt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das durch die Medien ging: Der BGH hat einen Sohn trotz 40-jährigen Kontaktstopps und Enterbung in seinem Urteil (Aktenzeichen: Az XII ZB 607/12) verpflichtet, 9.000 Euro für Unterbringungskosten des bereits verstorbenen Vaters in einem Pflegeheim aufzubringen.

So sehen diesen Fall die Berliner Morgenpost und die Stuttgarter Zeitung.

Kinder können vorbeugen

Auch Kinder können für ihre Eltern eine ergänzende Pflegeversicherung (Tarife PS) abschließen und so – wenn sie nicht wie im vom BGH behandelten Fall enterbt sind  -  ein finanzielles Polster für eine professionelle, menschenwürdige Versorgung ihrer pflegebedürftigen Eltern sicherstellen, ohne das Familienvermögen und ein eventuell vorhandenes Erbe aufs Spiels setzen zu müssen.

Staatliche Förderung für die, die sich selbst absichern

Wenn Sie Ihre Kunden auf das Thema Pflegevorsorge ansprechen, schließen Sie in Ihre Argumentation bitte immer auch die Familienkonstellation ein: Absicherung der Eltern und Sicherung vorhandenen Vermögens. Für die Beratung bei Eigenvorsorge Ihrer Kunden sollte die staatliche Förderung immer Bestandteil des Gesprächs sein. Zumindest bietet sie einen guten Einstieg in das Thema.

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