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PKV erweitert Service beim Tarifwechsel

PKV erweitert Service beim Tarifwechsel

Die Private Krankenversicherung (PKV) schafft mehr Transparenz beim Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens. Um den Anspruch auf Wahlfreiheit zu untermauern, hat die Branche eine neue Service-Initiative ins Leben gerufen. Ein Leitfaden für den Tarifwechsel konkretisiert die geltende Rechtslage und soll sicherstellen, dass jeder Versicherte die für ihn beste Tarifoption bei seinem Versicherer bekommt. Die SDK ist Mitglied dieser Initiative.

Transparenz und Objektivität sichern Flexibilität beim Tarifwechsel

Mit den neuen „Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel“ geht die Branche deutlich über die gesetzlichen Vorgaben des geltenden Tarifwechselrechts hinaus.

Hier geht’s zu den neuen Leitlinien für einen Tarifwechsel

Der neue Leitfaden schafft Transparenz für die Versicherten und sichert ihnen einen übersichtlicheren Zugang zu allen für einen Tarifwechsel nötigen Informationen. Dadurch werden Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gewahrt. Der eigene Versicherungsschutz soll unter voller Anrechnung der bisher aufgebauten Alterungsrückstel-lungen möglichst flexibel der jeweiligen Lebenssituation angepasst werden können.

PKV-Branche löst Versprechen ein

Fehlende Transparenz beim Tarifwechsel war ein wichtiger Kritikpunkt, den sich die PKV-Branche lange Zeit vorhalten lassen musste. Gesetzliche Regelungen sind auf mehrere Gesetze und Verordnungen verteilt, häufig knapp gefasst, so dass in der Vergangenheit viele Fragen der Versicherten offen blieben. Nicht zuletzt war auch die Informationspolitik mancher Anbieter nicht so, wie sie idealerweise hätte sein können.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem in „PKVpublik“ (Oktober 2014)

Leistungen, Kosten und Konsequenzen möglicher Zieltarife

Mit den neuen Leitlinien soll sich das jetzt alles ändern. Alle teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich ausdrücklich, ihren wechselwilligen Versicherten eine persönliche und bedarfsgerechte Beratung zu garantieren. Im Mittelpunkt sollen dabei ausschließlich die Bedürfnisse und Wünsche der Versicherten stehen. Versicherte sollen Informationen über Mehr- bzw. Minderleistungen und über damit einhergehende Beitragsunterschiede erhalten. Auch Folgen eines Wechsels von Bisex- in Unisextarife oder den Standard- bzw. Basistarif gehören zum Informationsumfang.

Die SDK ist dabei

Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten – auch die SDK - verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt. Die Teilnahme ist aus kartellrechtlichen Gründen freiwillig.

Vollständige Umsetzung ab 2016

Umfangreiche Veränderungen in der Datenverarbeitung der Unternehmen sowie der internen Organisation der Abläufe erfordern einen zeitlichen Vorlauf – auch bei der SDK. Deshalb kann die vollständige Umsetzung der Initiative erst voraussichtlich 2016 erfolgen.

 

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