Archiv Geschäftspartnerinformationen

SDK zahlt für 2022 rund 31 Mio. Euro Beiträge zurück!

SDK zahlt für 2022 rund 31 Mio. Euro Beiträge zurück!

In der 36. Kalenderwoche erhalten 36.390 anspruchsberechtigte Mitglieder der SDK die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) für das Geschäftsjahr 2022. Am 30.08.2023 kündigen wir die Auszahlung schriftlich an.

Insgesamt ca. 43.229 versicherte Personen freuen sich dieses Jahr über ein zusätzliches „Urlaubsgeld“ in Form der Barausschüttung. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 31 Mio. Euro (Vorjahr: 28 Mio. Euro).

Broschüre erklärt die Ermittlung der Beitragsrückerstattung

Über die Höhe und Modalitäten der individuellen BRE werden unsere Mitglieder mit Schreiben am 30.08.2023 informiert. 

Auch dieses Jahr werden wir mehrere Varianten an Anschreiben einsetzen. Denn zu unterschiedlichen Auszahlungsarten (Scheck, Überweisung oder Verrechnung) kommen zwei Vollversicherungswelten mit unterschiedlichen BRE-Anforderungen. Außerdem ergibt sich auch eine Variante mit Mischverträgen, d.h. dass mehrere versicherte Personen, die einem Versicherungsnehmer zugeordnet sind, aus beiden Tarifwelten kommen. All dies muss in den verschiedenen Schreiben berücksichtigt werden, um eine individuelle Ansprache zu erreichen.

Anschreiben mit zwei Beilegern

Dem Anschreiben legen wir zwei verschiedene Flyer bei:

Wichtiges Differenzierungsmerkmal der SDK: Hohe Rückerstattung bereits von Anfang an

Die SDK zahlt bereits nach dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr eine hohe Rückerstattung und unterscheidet sich dadurch von vielen Mitbewerbern. Bei den meisten Mitbewerbern, die mit vier und mehr Monatsbeiträgen locken, braucht der Kunde drei und mehr leistungsfreie Jahre in Folge. Wird dann einmal eine Leistung beansprucht, beginnt die Staffelung mit anfangs niedriger Rückerstattung wieder von vorne. 

Man könnte auch sagen: Die SDK hält, was andere versprechen. Und das bereits von Anfang an.

SDK-Mitglieder sind also klar im Vorteil: Wer bei der SDK eine Leistung in Anspruch nimmt, kann bei anschließender Leistungsfreiheit – im Sinne der genannten Voraussetzungen – schnell wieder drei Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen.

News empfehlen

Empfehlen Sie diese News.

* Bitte füllen Sie mindestens die markierten Pflichtfelder aus