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Verbesserung der Auslandsversicherung nach den Tarifen V80/V09 (Expats)

Verbesserung der Auslandsversicherung nach den Tarifen V80/V09 (Expats)

Im Zuge der Einführung der Auslandstarife V80 und V09 als Unisex-Tarife wurden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Tarife deutlich verbessert. Mit den Leistungsverbesserungen eignen sich die Tarife künftig als Expat-Baustein für alle entsendenden Unternehmen mit entsprechendem Sicherheitsbedürfnis.

Was ist neu bei den Tarifen V80/V09 (Unisex)?

  • Ambulante Transporte:
    Transportkosten, die infolge eines Unfalls oder eines medizinischen Notfalls zum und vom nächsterreichbaren geeigneten Arzt anfallen, sind erstattungsfähig. Des Weiteren sind jene Transportkosten für einen Hin- oder Rücktransport erstattungsfähig, die vom und zum Wohnsitz des Versicherten zur Dialysebehandlung, zur Chemo- und zur Strahlentherapie anfallen.
  • Hilfsmittel:
    Die Tarife sehen einen offenen Hilfsmittelkatalog vor (analog Unisex-Tarifwelt).
  • Rücktransport:
    Die Kosten sind erstattungsfähig, sofern es sich um einen medizinisch notwendigen Rücktransport handelt. Ebenso mitversichert sind die notwendigen Kosten der Rückholung mitversicherter Kinder unter 18 Jahren bis max. 5.000 EUR.
  • Überführung und Bestattung:
    Kostenerstattung für eine Bestattung im Ausland oder eine Überführung des Verstorbenen nach Deutschland bis zu 12.000 EUR.
  • Blutkonserventransport:
    Transport von Blutkonserven ins Ausland, wenn diese am Operationsort medizinisch notwendig sind und bei vorhandenen Blutkonserven vor Ort mit HIV-Infektionen gerechnet werden muss.
  • Assistance-Leistungen:
    Assistance-Leistungen werden analog den Tarifen S101/102 für Notfälle im Ausland angeboten.

Die neuen AVB/AUV 2013 (Drst.-Nr. 1.523) erhalten Sie hier.


Assistanceleistungen im Überblick (Tarife mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen)

Für Hilfestellungen bei schwerwiegenden erkrankungen oder Notfällen ist der Versicherer für Anrufe aus dem Ausland unter der

Telefonnummer     +49 711 – 99 52 20 01   (24 h) erreichbar.

Auf Anfrage leistet der Versicherer folgende Hilfestellungen:

  • Information über Möglichkeiten ärztlicher Versorgung;
  • Benennung eines Arztes vor Ort;
  • Kontaktaufnahme zum jeweiligen Hausarzt;
  • Organisation des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Ärzten, insbesondere zwischen den Krankenhausärzten und dem Hausarzt;
  • Benachrichtigung der Angehörigen und/oder des Arbeitgebers;
  • Organisation des medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransportes nach Deutschland sowie bei Tod des Versicherten Organisation und Überführung zum Bestattungsort in Deutschland bzw. Organisation der Bestattung im Ausland.

Versicherungsfähigkeit bis Alter 67

Die Versicherungsfähigkeit wurde für die Unisex-Variante bis zum Ende des Kalenderjahres verlängert, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (bisher: 65. Lebensjahr).

Aufwertung für unser Gesundheits- und Vorsorgekonzept für Unternehmen

Mit den deutlich verbesserten Leistungen gewinnt auch unser Gesundheits- und Vorsorgekonzept für Unternehmen weiter an Qualität. Unser Expat-Baustein eignet sich jetzt für alle Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter für eine Zeit ins Ausland senden und geeigneten Versicherungsschutz suchen. Unser neues Angebot befriedigt das Sicherheitsbedürfnis der Mitarbeiter und zugleich des entsendenden Unternehmens – ein entscheidender Gewinn für Sie, um auch weitere Bausteine platzieren zu können.

 

 

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