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Verfügbarkeit der neuen Anträge: Verkürzter Abfragezeitraum und gezieltere Gesundheitsfragen

Verfügbarkeit der neuen Anträge: Verkürzter Abfragezeitraum und gezieltere Gesundheitsfragen

Ab 01.01.2013 gilt nur noch der neue Antrag in der Vollversicherung. Die wichtigsten Änderungen: Modifizierte Gesundheitsfragen mit reduzierten Abfragezeiträumen im ambulanten und stationären Bereich sowie die neue Datenschutz- und Schweigepflichtentbindungserklärung.

Verkürzte Abfragezeiträume bei Gesundheitsfragen
Die Zeiträume, für die vom Antragsteller Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten sind, werden ab 01.01.2013 deutlich verkürzt auf

  • 3 Jahre im ambulanten und
  • 5 Jahre im stationären Bereich.

Bislang beträgt der Abfragezeitraum für Angaben zum Gesundheitszustand im stationären Bereich noch 10 Jahre und im ambulanten Bereich 5 Jahre.

Abfragezeitraum für psychische Erkrankungen bleibt unverändert
Der Abfragezeitraum für psychische Erkrankungen und deren psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung bleibt unverändert bei 10 Jahren.

Gezielteres Fragen erleichtert die Bearbeitung
Neben der Verkürzung der Abfragezeiträume wurde in einigen Bereichen auch eine Klarstellung erreicht, die eine Qualifizierung des Antrags im Rahmen der Bearbeitung erleichtert. Dazu wurden neue Punkte oder gar neue Fragen aufgenommen:

  • Die Frage nach chronischen Erkrankungen wurde um den Bereich Allergien und Körperimplantate/-prothesen erweitert.
  • Neu hinzugekommen sind die Fragen nach ambulanten Operationen, Suchterkrankungen und Fehlsichtigkeit (Fragen 3, 6 und 7).

Die neuen Fragen zu den Gesundheitsverhältnissen sehen Sie hier.

 

Neuer Aufbau des Antragsformulars in der Vollversicherung
Das neue Antragsformular im Heftformat mit drei Registern bietet eine noch bessere Übersicht.

  • Erster Teil
    Wichtige Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht, Angaben zum Antragsteller und zu versichernden Personen, Art und Umfang des Versicherungsschutzes, Angaben zum Gesundheitszustand sowie Merkblatt zur Datenverarbeitung.
     
  • Zweiter Teil „Fortsetzung Antrag“
    Angaben zur Tätigkeit, Weitere Versicherungen, Wartezeiterlass, Pflegepflichtversicherung Beitragszahlung und sonstige Einwilligungserklärungen.
     
  • Dritter Teil (Erklärungen zum Datenschutz)
    Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten sowie Schweigepflichtentbindungserklärung.


Aufbau der Anträge für Zusatzversicherungen

  • Erster Teil:     Antrag
  • Zweiter Teil:   Erklärungen zum Datenschutz
  • Dritter Teil:     Verbraucherinformationen

Ausnahme: Kurzantrag Zusatzversicherung (1.013)
Da die Beiträge für die Tarife NH, AG80 und AGZ erst Mitte Februar feststehen,
wird der Papierantrag zum Jahreswechsel vorerst noch ohne Verbraucherinfos
gedruckt. Bitte erzeugen Sie alle zum Abschluss erforderlichen Dokumente über
KVTwin oder unser Online-Angebotsprogramm KVTweb und händigen Sie diese dem Antragsteller aus, analog zum Vollversicherungsantrag.

Anpassung der Papieranträge an elektronischen Antrag
Die Anträge in Papierform wurden an den elektronischen Antrag angepasst, d.h. dass zusätzliche Felder für weitere Angaben eingefügt wurden. Beispielsweise wird beim Vollversicherungsantrag bei der Angabe der Tätigkeit zur Berechnung des Krankentagegeldes nun zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern unterschieden.

Neue Datenschutzerklärung ohne Übergangsfristen
Ab dem 01.01.2013 wird die neue Datenschutz- und Schweigepflichtentbindungserklärung verpflichtend vom Gesetzgeber eingeführt. Eine Übergangsfrist ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die neuen Datenschutz- und Schweigepflichtentbindungserklärungen (Formularnummer 0.027a - 0.027g) sind in die neuen Anträge integriert und ab dem 01.01.2013 zu verwenden.


Verfügbarkeit von Anträgen

Kranken-Vollversicherung
Der neue Vollversicherungsantrag (1.005) kann ab 21.12.2012 über makler.sdk.de bestellt werden und muss ab 01.01.2013 verwendet werden. Werden ältere Antragsformulare mit Antragsstellungsdatum ab 01.01.2013 eingereicht, ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.

Ergänzungsanträge voraussichtlich ab Februar 2013 verfügbar
Die Antragsformulare der Krankenzusatzversicherungen werden entsprechend dem Vollversicherungsantrag abgeändert. Da noch nicht alle (Unisex)Beitrage freigegeben sind, verzögert sich der Druck der Antragsformulare in der Zusatzversicherung noch etwas. Bis die neuen Formulare vorliegen, können die alten Anträge weiterverwendet werden.

Bitte fügen Sie aber unbedingt die neuen Erklärungen zum Datenschutz (0.027a) den Anträgen bei. Diese steht Ihnen auch im ISIS als beschreibbare PDF-Datei zur Verfügung.

E-Antrag immer verfügbar
Sie haben gerade kein Antragsformular zur Hand oder nicht nachbestellt? Dann erinnern wir an dieser Stelle gerne an unseren elektronischen Antrag, der Ihnen immer zur Verfügung steht.
 

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