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Beitragsanpassung der SDK zum 01.01.2012 - nur wenige Tarife sind betroffen

Beitragsanpassung der SDK zum 01.01.2012 - nur wenige Tarife sind betroffen

Wie bereits angekündigt, fallen die Anpassungen für Neugeschäftsbeiträge bei den SDK-Tarifen für 2012 moderat aus. In der Vollversicherung für Angestellte und Selbstständige werden bei den Männern nur die Tarife A80B, AZ und S103 und bei den Frauen A210 und A220 angepasst. TA6 bis TA52 sind für beide Geschlechter anpassungsbedürftig. In der Zusatz- und Gruppenversicherung sind ebenfalls nur wenige Tarife betroffen. Die Beamtentarife bleiben stabil. Nachfolgend erhalten Sie eine ausführliche Zusammenstellung der absoluten und prozentualen Anpassungen betroffener Tarife.

Die auf Basis aktualisierter Berechnungsgrundlagen neu kalkulierten Beiträge sind Beiträge für das Neugeschäft. Die Veränderungen der Neugeschäftsbeiträge sind auch als Orientierung für das Ermitteln der Anpassung bei Bestandsverträgen geeignet.

Beitragsanpassungsübersicht
Wie in unserer PartnerInfo vom 17.06.2011 bereits angekündigt, sind folgende Tarife von Anpassungen betroffen (geringfügige Änderungen vorhanden):

Tarife Vollversicherung Männer Frauen Kinder
A100, A80, A103, A105, A107, A109, A75, ZS75, Z250, Z260, S101, S102, TA2, TA4, BE, A%, Z%, ZE, B, BW1, BW2, S%, R% nein nein nein
A210, A220 nein + nein
A80B, AZ + / - nein nein
S103 + nein -
TA6 bis TA52 + +  
PPN, PPB offen offen  

 

Tarife Zusatzversicherung Männer Frauen Kinder
AG, AGZ, ZG20, ZG30, ZGB, NH, SG2, SG2O, PE1, PE2, PE3, V80, V09, WGZ2, WGZ3, WGZ4 nein nein nein
AG80, ZG50, ZG70 + nein nein
SG1, SG1O + + +
WG, 10 - / + - -
ZH40 - - -

 

Gruppentarife (F- und M-Tarife) Gesamt
AG, AGZ, WG, ZG, ZGB, NH nein
SG1, SG2 +
10 -

 

Tarif Auslandsreise Gesamt
AR nein

Legende: "nein" = keine Beitragsanpassung | "+" = Beitragserhöhung | "-" = Beitragssenkung | "- / +" = Beitragssenkungen überwiegen | "+ / -" = Beitragserhöhungen überwiegen

Neugeschäftsbeiträge von 2012 gegenübergestellt mit 2011
(Sofern Änderungen vorhanden sind)

Beitragslimitierungen für den Versichertenbestand
Durch den Einsatz von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wird die Beitragsanpassung für den Versichertenbestand in bestimmten Tarifen auf eine Höchstgrenze limitiert. Die Beitragsanpassung bei nichtbeihilfeberechtigten Vollversicherten ist auf maximal 11,9 Prozent in den Krankheitskostentarifen beschränkt.

Angebotsberechnung mit neuen Beiträgen
Die Online-Version unseres Angebotsberechnungsprogramms „KVTweb“ wurde bereits um die neuen Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung für 2012 ergänzt. Die Downloadversion KVTwin wurde ebenfalls aktualisiert und steht unter „Verkaufsunterstützung / Download Software“ auf dem Maklerportal makler.sdk.de für Sie zum Herunterladen bereit.

Vereinbarung der neuen Beiträge
Für Neuverträge mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2012 verwenden Sie bitte die in unseren aktualisierten Berechnungsprogrammen hinterlegten neuen Beiträge. Eingereichte Neuanträge werden nach erfolgter Prüfung entsprechend den neuen Konditionen policiert.

Information über Ihren Versichertenbestand
Sie erhalten zwei Tage vorab am 23.11.2011 einen Durchschlag des Schreibens (Muster) an die betroffenen Versicherungsnehmer und eine Information über den alten bzw. neuen Beitrag ab 2012.

Sollten Sie eine SDK-Bestandsgröße von mehr als 2.500 Euro betreuen, erhalten Sie ferner eine csv-Datei mit folgenden Angaben:

  • Vermittler- bzw. Vertreternummer des Maklers
  • Versicherungsnummer
  • Adresse Kunde (Vorname, Name, Straße, PLZ, Wohnort)
  • Beitrag vorher (2011)
  • Beitrag nachher (2012)

Diese Datei wird Ihnen am 18.11.2011 per E-Mail zugesendet.

Zusätzlich zum Informationsschreiben erhalten die betroffenen Versicherungsnehmer ein Merkblatt „Informationen zur Beitragsänderung“. In diesem Merkblatt sind u. a. folgende Punkte beschrieben: Rechtsgrundlagen, Arbeitgeberzuschuss, Beitragsgarantie, Wechselrecht, gesetzlicher Vorsorgebeitrag, Höchstbeiträge, Wechsel der Beitragsgruppe, Angebot Beitragsentlassungstarif / Beitragssenkungsplan und Beitragssenkung im Alter.

Wann wird angepasst?
Wie in den AVB festgelegt, vergleicht die SDK zumindest einmal jährlich für jeden Tarif und für jede Beurteilungseinheit (Männer, Frauen, Kinder) die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Vomhundertsatz (für die SDK-Tarife 7,5 Prozent; Ausnahmen sind die neueren Tarife A210, A220, Z250, Z260, NH, WGZ, GKVP, G-, F- und M-Tarife, bei denen die Grenze bei einer Abweichung von 5 Prozent liegt), werden alle Beiträge dieser Beurteilungseinheit überprüft und - soweit erforderlich - mit Zustimmung des unabhängigen Treuhänders an den veränderten Schadenverlauf angepasst.

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