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Wegfall der Zahnstaffel für Erwachsene in der Vollversicherung

Wegfall der Zahnstaffel für Erwachsene in der Vollversicherung

Die SDK bietet für Erwachsene ab sofort für alle Neuanträge einen Verzicht auf die tarifliche Zahnstaffel an. Zwei Möglichkeiten zum Wegfall der Zahnstaffel gibt es: eine leistungsgleiche Vorversicherung oder ein zahnärztlicher Befundbericht. Der Nachweis ist innerhalb von zwei Monaten möglich. Mit dieser Maßnahme fällt eine weitere „Hemmschwelle“ für einen Wechsel zur SDK.

Neuer Versicherer, erneute Zahnstaffel? Nicht mehr zwingend!

Erfahrene Vermittler kennen das Thema: Der Kunde ist nach mehreren Gesprächen von der PKV überzeugt und möchte in die Private Vollversicherung wechseln. Im besten Falle natürlich zur SDK. Nur das Thema der Zahnstaffel steht noch wie ein Elefant im Raum. Denn beim alten Privatversicherer hat er die Zahnstaffel schon längst hinter sich und seit Jahren die volle tarifliche Leistung. Beim Wechsel aus der GKV gibt es zwar vergleichsweise geringe Zahnleistungen, diese aber immerhin ohne summenmäßige Begrenzung in den ersten Jahren. Vielleicht gibt es eine bestehende Zahnzusatzversicherung, bei der die Zahnstaffel ebenfalls bereits erfüllt ist.

Ab sofort: Zahnstaffel kann bei Neuanträgen für Erwachsene entfallen!

Beim Wechsel zu einem (neuen) privaten Krankenversicherer, hat Ihr Kunde sicherlich im Gesamten bessere Leistungen und/oder sogar einen günstigeren Beitrag. Aber eben auch eine (neue) Zahnstaffel für die nächsten Jahre. Was, wenn trotz gesundem Gebiss ein größerer Zahnarztbesuch fällig wird? Reicht die Staffel aus? Und wäre es eigentlich nicht viel schöner ohne Zahnstaffel?

Genau – wäre es. Und ist es in Zukunft auch. Denn die SDK bietet für Erwachsene ab sofort für alle Neuanträge einen Verzicht auf die tarifliche Zahnstaffel an. Und damit möglichst viele Kunden hiervon profitieren können, gibt es sogar zwei unterschiedliche Wege, wie die Zahnstaffel wegfallen kann.

Möglichkeit 1: Leistungsgleiche Vorversicherung (GKV oder PKV)

Der Versicherte hat bereits seit mindestens 48 Monaten eine private Vollversicherung oder Zusatzversicherung mit Zahnleistungen, die dem neuen Zahnschutz bei der SDK leistungsmäßig entsprechen. Der Nachweis des bisherigen Versicherungsschutzes erfolgt über einen aktuellen Versicherungsschein, der zusammen mit dem ausgefüllten Beiblatt 1.651 innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung eingereicht werden muss.

Beispiel 1: Ihr Kunde hat seit 7 Jahren eine private Vollversicherung bei einem Mitbewerber. Diese enthält 75 % Zahnersatz. In diesem Falle kann er bei der SDK den Zahnbaustein Z8 (= 100 % Zahnbehandlung/ 80 % Zahnersatz + Kieferorthopädie) ohne Zahnstaffel abschließen. 

Beispiel 2: Ihre Kundin ist bisher gesetzlich versichert und hat seit 5 Jahren eine Zahnzusatzversicherung bei einem Mitbewerber. Diese erstattet einschließlich der Leistungen der GKV 85 % für Zahnersatz. Damit kann sie den Zahnbaustein Z9 (= 100 % Zahnbehandlung/ 90 % Zahnersatz + Kieferorthopädie) ohne Zahnstaffel abschließen.

Möglichkeit 2: Zahnärztlicher Befundbericht

Der Versicherte legt einen aktuellen zahnärztlichen Befundbericht (Druckstück 1.009) vor. Die Kosten hierfür werden vom Kunden selbst getragen.


Alle wichtigen Voraussetzungen zum Erlass der tariflichen Zahnstaffel finden Sie auf dem beigefügten Beiblatt, das zusammen mit dem Antrag (oder maximal zwei Monate danach) eingereicht werden muss.

Die neue Regelung gilt ab sofort. Bei Anträgen, die bereits ab September 2023 gestellt wurden, kann der Nachweis (Vorversicherung oder Befundbericht) bis Ende November 2023 nachgereicht werden.

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